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Reichweite des Vergeltungsschutzes beim Whistle-Blowing: die SEC äußert sich in einem Rechtstreit

20. Februar 2014 - Die US Finanzaufsichtsbehörde (SEC) hat in einem Rechtsstreit zwischen der Siemens AG und einem ehemaligen Compliance Officer der Siemens Healthcare China einen sog. „Amicus Brief“ eingereicht.  Als eine in dem Berufungsverfahren unbeteiligte Partei nimmt sie Stellung zur Reichweite des Vergeltungsschutzes der Whistle-Blowing-Bestimmung, die in § 922 Dodd-Frank Act kodiert ist. Teilweise wird die Meinung vertreten, dass der Arbeitnehmer die Missstände im Unternehmen extern an die SEC berichten müsste, um von dem gesetzlichen Vergeltungsschutz  zu profitieren. Eine interne Berichterstattung sei nicht geeignet, den Vergeltungsschutz geltend zu machen. Die SEC macht hingegen klar, dass sie im hier vorliegenden Rechtsstreit den Kläger unterstützt, und der Vergeltungsschutz auch dann gelten solle, wenn der Informant die Gesetzesverletzung intern seinem Arbeitgeber und nicht der SEC berichtet.

Die SEC meint, dass es nicht darauf ankäme, ob die Missstände intern oder direkt an die SEC berichtet würden. Vielmehr spielten firmeninterne Whistle-Blowingsysteme eine zentrale Rolle bei der Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen. Ein Zweistufensystem, bei dem diejenigen belohnt werden, die sich direkt an die SEC wenden, und diejenigen bestraft, die intern auf den Missstand aufmerksam machen, sei nicht haltbar. Ein ehemaliger Arbeitnehmer der Siemens AG  Healthcare behauptete, Siemens sei rechtswidrig gegen ihn vorgegangen, nachdem er intern auf korrupte Praktiken aufmerksam gemacht habe. Er behauptet deswegen beruflich zurückgestuft und schließlich 2011 entlassen worden zu sein. Nach seiner Entlassung hat er den Missstand direkt der SEC berichtet und ist gleichzeitig zivilrechtlich gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorgegangen. Das US Bundesgericht in New York hat seine Klage im Oktober 2013 mit der Begründung zurückgewiesen, dass ihm der Vergeltungsschutz nicht zustehe. Gegen diese Entscheidung geht der Kläger nun in die Berufung. Die Siemens AG ist mit ADRs an der NYSE notiert.

Anna Rode
Chefredakteurin CompliancePuls
anna.rode@compliancepuls.com

CompliancePuls.com wird betrieben von Redcliffe Grove LLC, New York, USA Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Anna Rode, Dipl.-Juristin, LLM

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