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Datenaustausch  
05.02.2016

Safe Harbor gefunden?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Sicherer Hafen für Daten in Sicht? (Foto: linous/Fotolia.com)
Die EU und USA haben sich auf ein neues Abkommen zum transatlantischen Datenaustausch geeinigt. Wichtige Wirtschaftsverbände – wie etwa der DRV und der BDI – begrüßen das.
Nun ging es doch schneller als mancherorts gedacht: Mit dem neuen Abkommen werde die monatelange Hängepartie beendet, nachdem der Europäischen Gerichtshof (EuGH) „Safe Harbor“ für unwirksam erklärt hatte.

Einigung zum Datenaustausch bietet mehr Rechtssicherheit

Der Deutsche Reise Verband (DRV) sieht das neue Abkommen als einen Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit für Unternehmen. Der DRV fordert nun die EU-Mitgliedstaaten auf, den weiteren Prozess konstruktiv mitzugestalten und der Verabschiedung des neuen Abkommens nicht im Wege zu stehen. Zugleich müssten die Auflagen des EuGH soweit Beachtung finden, dass das neue Abkommen auch vor Gericht Bestand hat.

Für den DRV ist maßgeblich, dass der Reisevertrieb und touristische Dienstleister Rechtssicherheit erhalten. Gerade in einer globalisierten Welt mit weltumspannendem Datennetz seien verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Zusammenarbeit. (Dazu, dass das Datenschutzproblem gerade in der Tourismuswirtschaft von besonderer Tragweite ist, siehe den Beitrag „Zum Umgang mit Unternehmensdaten im Reisewesen“ in SRTour 08/2015 S. 18-20.)

BDI: Safe-Harbor-Einigung ist „enorm wichtiges Signal“

Auch der BDI sieht nach Angaben seines Hauptgeschäftsführers Markus Kerber im Handelsblatt in der Einigung ein „für alle Branchen enorm wichtiges Signal“; es zeichne sich Rechtssicherheit für die Unternehmen ab. Zentraler Punkt des neuen Abkommens „EU-US Privacy Shield“ ist die Zusicherung der USA, die massive Speicherung der Daten von EU-Bürgern zu verringern. Für den Vorstand des Verbands der Internetwirtschaft eco, Oliver Süme, kommt es nun bei der Umsetzung auf eine interessengerechten Regelung an, die den hohen europäischen Datenschutzstandards genügt, aber auch praktikabel sein muss.

Hinweis: Da die konkrete Ausformung des Abkommens noch aussteht, ist die IDW-Initiative (siehe hierzu den Beitrag auf COMPLIANCEdigital vom 27.01.2016) weiterhin aktuell.

Literaturhinweis

Zu den Hintergründen und Konsequenzen der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH finden Sie einen Beitrag von Silvia C. Bauer in der aktuellen Ausgabe der ZRFC.

Die aktuelle Ausgabe (1/2016) der Zeitschrift Privacy in Germany (PinG) beschäftigt sich ebenfalls  mit der "Save-Harbor"-Entscheidung des EuGH.

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