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Schärfere Eigenkapital- und Vergütungsvorschriften für Banken

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise will die EU-Kommission die bestehenden Eigenkapitalrichtlinien für Banken und Wertpapierunternehmen erneut ändern.

Banken sollen sich danach zu einer strengeren Bewertung ihrer Handelsbuchrisiken und zu soliden Vergütungspraktiken verpflichten, das heißt u.a. kontraproduktive Anreize bei den Bonusregelungen beseitigen. Besonders komplexe Weiterverbriefungen, die mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, sollen durch höhere Eigenkapitalanforderungen belegt werden. Auch die Vorschriften zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken werden strikter.

Die Vergütungspolitik soll durch nationale Aufsichtsbehörden überprüft werden – genügt sie nicht den neuen Anforderungen, können diese Sanktionen verhängen.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen die neuen Regeln ab dem 31. Dezember 2010 gelten.

Die EU-Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) wurden infolge der Finanzkrise bereits im Frühjahr mit Beschluss des EU-Parlaments geändert. Grundlage sind die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG.

Weitere Informationen: Risknet

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