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Schutz von Steuergeldern vor Betrug: Kommission schlägt Europäische Staatsanwaltschaft vor und verstärkt OLAF-Verfahrensgarantien

Die Europäische Kommission hat die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, damit unionsweit Betrug am europäischen Steuerzahler besser strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ausschließlich Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernehmen und gegebenenfalls bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Anklage erheben. Es handelt sich um eine unabhängige Einrichtung, die einer demokratischen Kontrolle unterliegt.

Laut José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, soll die Europäische Staatsanwaltschaft Steuergelder besser schützen und den Betrug mit EU-Mitteln wirksamer bekämpfen.

Der Vorschlag zur Europäischen Staatsanwaltschaft folgt einer einfachen Logik: Für einen „föderalen Haushalt“ auf der Grundlage von Mitteln aus allen EU-Mitgliedstaaten, der nach gemeinsamen Vorschriften verwaltet wird, werden auch „föderale Instrumente“ benötigt, die diesen Haushalt unionsweit wirksam schützen. Derzeit besteht bei der Bekämpfung von EU-Finanzbetrug ein sehr uneinheitliches Schutz- und Durchsetzungsniveau in der EU. Die Quote erfolgreicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Im EU-Durchschnitt beläuft sie sich auf lediglich 42,3 %. Viele Fälle werden überhaupt nicht verfolgt, so dass Betrüger ungestraft Rechtslücken ausnutzen und das Geld von Bürgern in die eigene Tasche stecken können. Und selbst bei den Fällen, in denen eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet, weichen die Verurteilungsquoten der Mitgliedstaaten für Straftaten zulasten des EU-Haushalts stark voneinander ab.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird dafür sorgen, dass jeder Fall, bei dem es um mutmaßlichen Betrug zulasten des EU-Haushalts geht, verfolgt und abgeschlossen wird, damit Kriminelle wissen, dass sie zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden. Dies wird eine stark abschreckende Wirkung haben.

Im Einklang mit den EU-Verträgen wird sich Dänemark nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Das Vereinigte Königreich und Irland werden sich ebenfalls nicht daran beteiligen, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig und ausdrücklich für eine Teilnahme (Opt-in-Regelung).

Zeitgleich mit der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft schlägt die Kommission eine Reform der Agentur der Europäischen Union für die strafrechtliche Zusammenarbeit (Eurojust) vor; zudem legt sie eine Mitteilung über die Governance des EU-Betrugsbekämpfungsamts (OLAF) vor.

Dezentrale, kosteneffiziente Struktur

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird dezentral strukturiert und in die nationalen Rechtssysteme eingebunden sein. Abgeordnete Europäische Staatsanwälte werden mithilfe von nationalem Personal und unter Anwendung von nationalem Recht Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im jeweiligen Mitgliedstaat durchführen. Ihre Maßnahmen werden von der Europäischen Staatsanwaltschaft koordiniert, um EU-weit ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, das besonders in grenzübergreifenden Fällen von entscheidender Bedeutung ist.

Die gesamte Struktur stützt sich auf die vorhandenen Ressourcen und dürfte daher keine wesentlichen Zusatzkosten verursachen. Die nationalen Gerichte werden mit der gerichtlichen Überprüfung betraut, d. h. sie könnten mit Fragen zu Maßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft befasst werden.

Gleichzeitig verstärkt der Vorschlag erheblich die Verfahrensrechte von Verdächtigen, gegen die die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt. Ein „Kollegium“ von zehn Mitgliedern, dem der Europäische Staatsanwalt, die vier Stellvertreter und fünf abgeordnete Staatsanwälte angehören, wird eine nahtlose Integration zwischen der EU und der nationalen Ebene gewährleisten, indem es insbesondere allgemeine Regeln für die Zuweisung der Fälle vereinbart.

Verbesserung der OLAF-Governance und Stärkung der Verfahrensgarantien

Im Einklang mit dem für die Europäische Staatsanwaltschaft vorgesehenen Konzept schlägt die Kommission vor, die OLAF-Governance weiter zu verbessern und die Verfahrensgarantien für die Durchführung der Untersuchungen zu stärken. In dieser Hinsicht sind zwei Schlüsselinitiativen geplant. Erstens soll ein unabhängiger Kontrollbeauftragter für Verfahrensgarantien eingesetzt werden, der die investigativen Maßnahmen des OLAF einer stärkeren rechtlichen Überprüfung unterzieht. Zweitens soll eine spezielle Verfahrensgarantie in Form einer Genehmigung des Kontrollbeauftragten für weitergehende investigative Maßnahmen (Durchsuchungen von Büroräumen, Beschlagnahmen von Akten usw.), die das OLAF möglicherweise in den EU-Organen vornehmen muss, eingeführt werden.

Mit der Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird sich auch die Rolle des OLAF ändern. Das OLAF wird weiterhin für Verwaltungsuntersuchungen in Bereichen verantwortlich sein, die nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen. Dazu gehören Unregelmäßigkeiten zulasten der finanziellen Interessen der EU und schweres Fehlverhalten oder Straftaten von EU-Bediensteten ohne finanzielle Auswirkungen. Das OLAF wird allerdings keine Verwaltungsuntersuchungen mehr zu EU-Finanzbetrug oder anderen Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU durchführen. Für solche Straftaten wird nämlich nach ihrer Einrichtung ausschließlich die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig sein. Hat das OLAF einen Verdacht hinsichtlich einer solchen Straftat, muss es künftig die Europäische Staatsanwaltschaft in einem möglichst frühen Stadium davon in Kenntnis setzen.

Auch wenn das OLAF in diesem Bereich keine Untersuchungen mehr durchführen wird, wird es der Europäischen Staatsanwaltschaft – wie bereits derzeit im Falle der nationalen Staatsanwaltschaften – auf Anfrage Unterstützung leisten. Diese Änderung wird den Untersuchungsprozess beschleunigen und dazu beitragen, dass verwaltungs- und strafrechtliche Untersuchungen bezüglich desselben Sachverhalts nicht doppelt durchgeführt werden. Somit erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Strafverfolgung.

Die nächsten Schritte

Die vorgeschlagene Verordnung muss nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll dann am 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen.

Wird im Rat keine Einstimmigkeit erzielt, kann gemäß den Verträgen eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit beginnen (Artikel 86 AEUV).

Weitere Informationen: Europäische Kommission

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