Die SEC verklagt den ehemaligen Portfoliomanager eines in Colorado ansässigen Anlageberaters wegen Urkundenfälschung und Irreführung des Chief Compliance Officers. Die US Börsenbehörde wirft dem Portfoliomanager vor, zwischen 2006 und 2010 hunderte von rechtswidrigen persönlichen Transaktionen vorgenommen zu haben, ohne seine Compliance-Abteilung vorher um Erlaubnis gefragt zu haben (pre-clearance).
Bei den von ihm privat gehandelten Wertpapieren handelte es sich zum Teil auch um Positionen, die der Anlageberater für seine Kunden hielt, und die nach Maßgabe des firmeninternen Ethikkodes nicht ohne eine vorherige clearance hätten stattfinden dürfen. Um diese Unterlassungen zu kaschieren, hat der Portfolio Manager die von ihm periodisch eingereichten Transaktionsbestätigungen und Bankauszüge gefälscht. Als dem Chief Compliance Officer Unregelmäßigkeiten in den Dokumenten auffielen, ging der Portfolio Manager dann so weit, die bereits eingereichten Dokumente wieder an sich zunehmen, um Daten zu löschen oder Genehmigungen des Chief Compliance Officers vorzutäuschen.
Die SEC ermahnt, dass sich insbesondere Mitarbeiter im Finanzbereich an Wertpapiergesetze, interne Compliance-Richtlinien und Ethikkodes halten müssen und auf gar keinen Fall die Tätigkeit des Chief Compliance Officers behindern dürfen.
Anna Rode, Compliance Puls – Der US-Compliance Tracker (www.compliancepuls.com)
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