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Künstlersozialversicherung  
09.08.2018

Stabiler Satz für die Künstlersozialabgabe

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Der Abgabesatz für die KSK soll auch 2019 stabil bleiben (Foto: Peter Maszlen/Fotolia.com)
Soweit Unternehmen künstlerische oder publizistische Leistungen von Freiberuflern in Anspruch nehmen und verwerten, müssen sie unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe entrichten.
Der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung lag 2017 noch bei 4,8 Prozent, nun soll die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Absenkung auf 4,2 Prozent auch im Jahr 2019 beibehalten werden (vgl. Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019, dazu Angaben im BMAS-Newsletter vom 26. Juli 2018).

Verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der DRV

Der unveränderte Künstlersozialabgabesatz zeigt nach Einschätzung des BMAS, dass die beabsichtigten Effekte des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes und aus den verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeiten der Deutschen Rentenversicherung sowie der Künstlersozialkasse anhalten: Immer mehr Unternehmen, die abgabepflichtig sind, kommen ihrer Abgabepflicht nach. So wurden seit Beginn des Jahres 2015 ca. 80.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Dies sorge für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und stärkt die Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung.

Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.

Sozialrecht der Europäischen Union

Für ein soziales Europa

Angesichts einer wachsenden Zahl mobiler Bürgerinnen und Bürger unterliegt das europäische Sozialsystem – und mit ihm verbundene grenzübergreifende Regelungen – einer rasanten Entwicklung. Die 7. Auflage dieses bewährten Lehrbuchs trägt dem in erstklassiger Weise Rechnung.

Die 7. Auflage des „Eichenhofer”

Neben der prägnanten Erläuterung der wichtigsten Rechtsgrundlagen finden Sie insbesondere auch neueste Initiativen, Gesetzesänderungen, Entscheidungen und Stellungnahmen sorgfältig berücksichtigt. Im Fokus stehen u.a. die Themen:

  • Tatbestandsgleichstellung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 883/2004 als elementares Gestaltungselement europäischer Sozialrechtskoordination
  • Aufenthalts-, arbeits- und sozialrechtliche Stellung von Migrant(inn)en
  • Mögliche Entwicklungsperspektiven der europäischen Integration: „Weißbuch über die Zukunft Europas” und „Europäische Säule sozialer Rechte”

(ESV/ps)
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