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Tax Compliance: verschärfte Regeln für Selbstanzeige geplant

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Strafbefreiung soll danach nur der erzielen, der alle Delikte vollständig offen legt.

Mit dem Gesetzentwurf soll laut Bundesfinanzministerium zum einen der Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige als Instrument einer Steuerhinterziehungsstrategie ausgeschlossen und zum anderen der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:

  • Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch dann ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden.
  • Die Ausschlussgründe für den Eintritt der Straffreiheit werden verschärft. Der Zeitpunkt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wird vorverlegt. Bisher sind Selbstanzeigen u. a. dann nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erscheint. Künftig genügt bereits die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.
  • Aus Vertrauensschutzgründen werden mittels einer Anwendungs- und Übergangsregelung alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen noch in dem erklärten Umfang zur Straffreiheit führen.
  • Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie werden Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes. Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch vorgesehen.
Hintergrund: Die Anfang des Jahres aufgetauchten Daten-CD`s mit Informationen über Steuersünder lösten eine Flut von Selbstanzeigen aus. Dabei wurden Anzeigen häufig nur in Verbindung mit den in diesem Rahmen in den Medien genannten Ländern und Geldinstituten erstattet.

Für bereits eingereichte Selbstanzeigen sollen weiter die alten Regeln gelten.

Weitere Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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