Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Strafbefreiung soll danach nur der erzielen, der alle Delikte vollständig offen legt.
Mit dem Gesetzentwurf soll laut Bundesfinanzministerium zum einen der Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige als Instrument einer Steuerhinterziehungsstrategie ausgeschlossen und zum anderen der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:
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