Das Bundesministerium für Justiz plant, die befristete Änderung zum Überschuldungsbegriff in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern.
Der Begriff der Überschuldung wurde im Herbst 2008 als Reaktion auf die Finanzmarktkrise geändert. Befristet bis 31.12.2010 ist danach trotz bilanzieller Überschuldung kein Insolvenzantrag notwendig, wenn es für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose gibt. Das heißt, voraussichtlich mittelfristig kann das Unternehmen seine laufenden Zahlungen leisten.
Das Bundesministerium schlägt nun vor, diese Regelung um drei Jahre zu verlängern und damit „mehr Rechtssicherheit für sanierungsfähige Unternehmen“ zu schaffen. Ein Gesetzentwurf dazu wird in den Bundestag eingebracht.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz
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