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VID-Kongress 2017  
28.11.2017

Uhlenbruck-Preis erstmalig zur Haftungsthematik vergeben

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
v.l.n.r.: Prof. Dr. Brinkmann, Dr. Friederike Schaal und Michael Bremen (Foto: EXISTENZ-MAGAZIN/Mariusz Barwinski)
In Berlin wurde anlässlich des VID-Kongresses 2017 erstmalig der Uhlenbruck-Preis für eine Praxisarbeit zum Problemkreis der Haftung von Geschäftsführungsorganen verliehen.
Der neu geschaffene Preis geht auf Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck zurück, einen der bedeutendsten deutschen Insolvenzrechtsexperten. Er ist zudem Namensgeber der sog. Uhlenbruck-Kommission zur Neuordnung des Insolvenzrechts. In einem aus Altersgründen nicht persönlich gehaltenen, sondern vom VID-Vorsitzenden Christoph Niering verlesenen, Grußwort betonte Uhlenbruck, dass der Beratung eines Krisenunternehmens zukünftig die gleiche Bedeutung zukommen werde wie der Durchführung von Insolvenzverfahren. Das deutsche Insolvenzrecht habe durch die InsO und das ESUG einen Kulturwandel vollzogen. Es stehe auch hinreichend Stoff für die wissenschaftliche Aufarbeitung der damit verbundenen Sachverhalte zur Verfügung.

Ausgezeichnete Dissertation

Die Preisträgerin Dr. Friederike Schaal ist Richterin am LG Tübingen. Ausgezeichnet wurde ihre bei Prof. Dr. Wolfgang Marotzke an der Universität Tübingen verfasste Dissertation zum Thema „Haftung der Geschäftsführungsorgane einer insolvenzrechtlich eigenverwaltenden GmbH oder AG”. Ausgangspunkt ihrer Überlegungen war, dass in der Praxis zwar häufig die Figur eines „Sanierungsgeschäftsführers” als organschaftlicher Vertreter eingesetzt werde. Eine solche Figur sei aber im ESUG nicht geregelt worden.

Kein einheitliches Haftungskonzept

Friederike Schaal beschrieb in ihrem Kurzvortrag, ausgehend von den Grundzügen der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung, inwieweit beispielsweise Probleme der Masseschmälerungs- oder der sog. Kombinationshaftung auftreten können. Das Modell der drittschützenden Organhaftung (GmbH & Co. KG) stelle kein einheitliches Haftungskonzept dar. Der Schlüssel der Lösung liege in der Außenhaftung.

Der Gläubigerschutz rechtfertige auch im geltenden Recht eine Durchbrechung der Innenpflichtenbindung aufgrund des grundsätzlich anzuerkennenden Vorrangs des Insolvenzrechts. Insbesondere verwies sie auf § 276a Abs. 1 InsO. Zwar vertrete das OLG Düsseldorf eine andere Position im Urteil vom 07.09.2017: Dort heißt es, dass insbesondere keine planwidrige Regelungslücke vorliege. Die weitere Entwicklung sei daher abzuwarten und eine gesetzgeberische Lösung – so das Schlusswort der Preisträgerin – zu empfehlen.

Der Uhlenbruck-Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Prof. Uhlenbruck ist dem Erich Schmidt Verlag als Mitglied des Fachbeirats der KSI (Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung, s.u. ksidigital.de) verbunden.

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Aktuelle Informationen zum Thema Corporate Governance finden Sie in der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG). Die ZCG steht Abonnenten von COMPLIANCEdigital kostenfrei zur Verfügung. Noch kein Abonnent? Testen Sie COMPLIANCEdigital 4 Wochen lang gratis.

(ESV/ps)
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