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Vergütung für Wirtschaftsprüfer: WPK nennt aktuelle Zahlen

Die Honorare für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind 2010 im Vergleich zur letzten Honorarumfrage der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aus 2006/2007 moderat gestiegen.

Im Rahmen der mittlerweile vierten Studie zum Thema Honorare hat die Wirtschaftsprüferkammer Ende 2010 ihre Mitglieder bundesweit zu den für berufliche Tätigkeiten im Regelfall abgerechneten Stundensätzen befragt. Die Ergebnisse spiegeln nach Angabe der WPK besonders die Situation kleinerer und mittlerer Einheiten der Branche wider: knapp 80 Prozent der Antworten stammen von Praxen mit bis zu 10 Mitarbeitern bzw. einem Jahresumsatz von bis zu 1,2 Mio. Euro.

Für Prüfungen werden zu annähernd gleichen Anteilen Zeithonorare (48,3 Prozent des Prüfungsumsatzes) und Pauschalhonorare (45,1 Prozent des Prüfungsumsatzes) abgerechnet. Bei den Zeithonoraren werden zum überwiegenden Teil feststehende Stundensätze verwendet. Leicht erhöht hat sich im Gegensatz zu den Vorumfragen der Anteil, der durch Wertgebühren vereinnahmt wurde (6,6 Prozent). Konkret lagen die Stundensätze bei rund einem Viertel der Antworten zwischen 115 und 154 Euro. Nach jeweiliger Qualifikation variieren diese Sätze jedoch. So erhalten z.B. knapp 64 Prozent der Praxisinhaber, gesetzlichen Vertreter oder Partner einer WP-Gesellschaft einen Stundensatz von 143 bis 180 Euro Honorar. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zur Vorumfrage um 10 bis 11 Prozent.

Nach Ansicht der WPK sind die leicht erhöhten Honorare im Bereich Prüfungen nicht per se ein Argument für oder gegen eine Honorarordnung für den Berufsstand, wie sie im Zuge des Grünbuchs der EU-Kommission entstand. Trotzdem sei die Diskussion um eine Vergütungsordnung für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen weiter zu führen.

Honorare für Steuerberatung wurden ausschließlich von Mitgliedern abgefragt, die nicht gleichzeitig als Steuerberater bestellt oder Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind. Knapp 68 Prozent der Befragten rechnen ihre Leistungen hier überwiegend in Anlehnung an die Steuerberatergebührenverordnung ab. Nach Zeitaufwand – und hier überwiegend aufgrund feststehender Stundensätze – rechnen 27,4 Prozent ab. Konkret lagen hier die Stundensätze bei 23,8 Prozent der Antworten zwischen 109 und 144 Euro. Rund 76 Prozent der Praxisinhaber, gesetzliche Vertreter oder Partner einer WP-Gesellschaft konnten hier Sätze zwischen 142 und 182 Euro erreichen. Gegenüber den Zahlen aus 2006/2007 sind das nur 3 bis 5 Prozent mehr.

Bei allgemein wirtschaftlicher Beratung setzt die überwiegende Mehrheit den Zeitaufwand und hier meist feststehende Stundensätze zur Honorarberechnung an. Nur 7 Prozent nutzen überwiegend Pauschal- und Erfolgshonorare. Bei 31 Prozent der Antworten lagen die Stundensätze zwischen 114 und 156 Euro. Unter Berücksichtigung der Qualifikation berechneten hier knapp 64 Prozent der Praxisinhaber, gesetzlichen Vertreter oder Partner einer WP-Gesellschaft 145 bis 189 Euro. Das entspricht einer Steigerung gegenüber der Vorumfrage von 13 bis 24 Prozent.

Speziell bei der Pflichtprüfung kommunaler Eigenbetriebe ergab sich eine Bandbreite von 94 bis 152 Euro als durchschnittlicher Stundensatz.

Nichtfachliches Personal kalkulieren die meisten Mitglieder in die Stundensätze ein. Bei Auslagen nutzen rund 41 Prozent eine überwiegend pauschale Berechnung, immerhin 21,2 Prozent stellen die Auslagen nicht gesondert in Rechnung.

Weitere Informationen und Download der Ergebnisse (inklusive weiterer nach Qualifikation differenzierter Honorarsätze): Wirtschaftsprüferkammer (WPK)


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