Das Arbeitgeberstrafrecht nimmt Fahrt am Ende des ausgehenden 19. Jahrhunderts auf. Es ist die Zeit der Industrialisierung. Nicht zuletzt auch die sozialphilosophischen Ansichten von Marx haben das Arbeitgeberstrafrecht mit begründet. Die Entwicklung ging untrennbar mit den Bedürfnissen nach Schutz der Arbeiterschaft aufgrund der Industrialisierung einher. So wurde etwa am 6.7.1884 (Marx selbst war 1883 verstorben) das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ermächtigte die Berufsgenossenschaften erstmals verbindliche Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Darüber hinaus trat das erste Arbeitsschutzgesetz am 1.7.1891 in Kraft.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-06 |
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