Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat den Rechnungslegungshinweis Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB verabschiedet (IDW RH HFA 1.014).
Er befasst sich mit der Zuordnung erworbener Finanzinstrumente zum Umlauf- und Anlagevermögen sowie den Voraussetzungen und Konsequenzen einer späteren Umwidmung der Finanzinstrumente. Es wird auch darauf eingegangen, wie der beizulegende Wert erworbener Finanzinstrumente bei Vorliegen illiquider Märkte zu bestimmen ist.
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer
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