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Aufsichtsräte  
06.02.2020

Zusammenarbeit mit Abschlussprüfern intensivieren

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Gesprächsbedarf: Das Aufgabengebiet des Aufsichtsrats ist vielfältig. (Foto: Rawpixel.com/stock.adobe.com)
Ein neues IDW-Positionspapier mit Best Practices der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer soll einen Beitrag zur Förderung einer guten Corporate Governance leisten.
Aufsichtsorgane gewinnen im Corporate-Governance-System an Bedeutung. Insbesondere bei der Überwachung der Unternehmensführung werden sie i.d.R. maßgeblich von Wirtschaftsprüfern unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat das IDW jetzt ein neues Positionspapier vorgelegt.

Aufsichtsrat mit vielfältigen Aufgaben

Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW und Mitglied in der Regierungskommission DCGK, sieht im Austausch des Aufsichtsrats mit dem unabhängigen Abschlussprüfer einen wichtigen Baustein für die anforderungsgerechte Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben:

„Neue Regelungen durch den DCGK 2020, das ARUG II sowie die EU-Regulierung und die Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung führen dazu, dass Aufsichtsrat und Abschlussprüfer im Sinne einer guten Corporate Governance enger zusammenrücken.“

Naumann betont, dass auch bei Aufgaben eines Aufsichtsorgans, die über die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses hinausgehen, das Mitwirken der Abschlussprüfer sinnvoll sei.

Inhalte des Positionspapiers

Das IDW-Positionspapier beschreibt Grundsätze einer guten Corporate Governance im Sinne einer „Best Practice“ bei der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer:
  • Dem Abschlussprüfer geben die Empfehlungen einen Überblick, wie er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen kann.
  • Den Mitgliedern des Aufsichtsrats zeigt das Papier, wie sie den Abschlussprüfer stärker für die Überwachung des Vorstands einbinden können.
Das IDW-Positionspapier „Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer“ finden Sie hier.

Die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) zählt zu den zentralen Pflichten des Aufsichtsrats. Wie sich die entscheidenden Stellschrauben leistungsfähiger RMS schneller erkennen und zielgerichtet kontrollieren lassen, beleuchtet Dr. Oliver Bungartz in seinem Leitfaden Risikomanagement für Aufsichtsräte.

Risikomanagement für Aufsichtsräte

Autor: Dr. Oliver Bungartz

Die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (RMS) zählt zu den elementaren Pflichten des Aufsichtsrats. Gefordert vom Deutschen Corporate Governance Kodex, nimmt das Aktiengesetz die Mandatsträger auch rechtlich in die Verantwortung.

In dem Leitfaden erfahren Sie, wie sich Existenz, Aufbau und Funktionsfähigkeit von RMS effektiv und effizient beurteilen lassen. Im Fokus stehen:

  • Gesetzliche Regelungen, organisatorische Grundlagen und Ausgestaltung des RMS im Kontext der Abschlussprüfung
  • Aktuelles COSO-Rahmenwerk – Grundprinzipien und Anforderungen für RMS
  • Beurteilung der zentralen RMS-Komponenten – „Governance und Kultur“, „Strategie und Zielfestlegung“, „Ausführung“, „Information, Kommunikation und Berichterstattung“ und „Überwachung und Anpassung“
  • Abrenzung zu anderen Bereichen der Corporate Governance wie Interne Kontrollsysteme und Interne Revision

(ESV/fab)
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