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222 Treffer, Seite 22 von 23, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG
    Hartl, Pieper
    …, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden… …. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend. (2) Das abgebende Unternehmen hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten… …Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Höhe des Entgelts richtet… …sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren, es… …sei denn, das abge- bendeUnternehmenweist nach, dass der Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwech- sels zu vertreten hat. Das abgebende Unternehmen hat… …im Falle des Absatzes 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen. Der Anspruch des aufnehmenden Unternehmens auf… …Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedemStandort. Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für… …Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 bei- behalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall inner- halb eines Kalendertages zu erfolgen… …. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobil- funkdienste gilt Satz 1 mit derMaßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten… …Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen End- nutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 66l Internationaler entgeltfreier Telefondienst

    Herchenbach-Canarius, Niggemann
    …ITU-Empfehlung E.169. Inhaltsübersicht I. Zweck und Bedeutung der Norm… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 I. Zweck und Bedeutung der Norm Hier gilt das zu §66a TKGGesagte entsprechend. II. Kommentierung Die Vorschrift stellt nunmehr klar, dass Anrufe… …sind. Diese Regelung setzt gem. §66 Abs. 2 TKG die Empfehlung der ITU für internationale Freephone-Dienste in nationales Recht um.1…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG
    Heinickel, Scherer
    …Telekommunikationsnetzes, der über beträchtli- che Marktmacht verfügt, darf keine anderen als die von der Bundesnetzagentur ge- nehmigten Entgelte verlangen. (2) Verträge… …über Dienstleistungen, die andere als die genehmigten Entgelte enthal- ten, werden mit der Maßgabe wirksam, dass das genehmigte Entgelt an die Stelle des… …vereinbarten Entgelts tritt. (3) Eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung der Leistung bleibt unabhängig vom Vorliegen einer… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Zweck und Bedeutung der Norm… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3–4 2. Verbot des Verlangens anderer als der genehmigten Entgelte (Abs.1). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5–11 3… …. Ersetzung der vereinbarten durch genehmigte Entgelte (Abs.2). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12–14 4… …. Fortbestehen der Pflicht zur Leistungserbringung (Abs.3 Satz 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15–20 5… …. Untersagungsbefugnis der BNetzA (Abs.3 Satz 2)… …Entgelten.2 II. Zweck und Bedeutung der Norm Die Vorschrift dient unmittelbar der Durchsetzung der Verpflichtung aus §31 Abs. 3 Satz 1 TKG, wonach… …genehmigungsbedürftige Entgelte für Zugangsleistungen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der BNetzA vorzulegen sind.3 Sie soll sicherstellen, dass – im Bereich der…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 100 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten

    Lutz
    …Telekommunikationsdiensten (1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter die Bestandsdaten und Verkehrsda- ten der Teilnehmer und Nutzer sowie die Steuerdaten eines… …beteiligten Servern gespeichert werden und zur Gewährleistung der Kommunikation zwischen Empfän- ger und Sender notwendig sind, erheben und verwenden, um… …Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen. Die Kommunikationsinhalte sind nicht Bestandteil der… …Steuerdaten eines informations- technischen Protokolls zur Datenübertragung. Dies gilt auch für Störungen, die zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit von… …Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für die Beseitigung der Störung nicht mehr erforderlich sind. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken ist… …unzulässig. Soweit die Daten nicht automatisiert erhoben und verwendet werden, muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte unver- züglich über die Verfahren… …und Umstände der Maßnahme informiert werden. Der Diensteanbieter muss dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der Bundesnetz- agentur und der… …diesem Zeitraum schriftlich berichten. Die Bundesnetzagentur leitet diese Informationen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informa-… …tionstechnik weiter. Der Betroffene ist von dem Diensteanbieter zu benachrichtigen, sofern dieser ermittelt werden kann. Wurden im Rahmen einer Maßnahme nach… …zum Umfang und zur Erforderlichkeit der Erhebung und Verwendung der Steuerdaten eines infor- mationstechnischen Protokolls zur Datenübertragung…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 95 Vertragsverhältnisse

    Lutz
    …1Lutz §95 TKGVertragsverhältnisse §95 Vertragsverhältnisse (1) Der Diensteanbieter darf Bestandsdaten erheben und verwenden, soweit dieses zur… …Erreichung des in §3 Nr. 3 genannten Zweckes erforderlich ist. Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem anderen Diensteanbieter darf der Diensteanbieter… …Bestandsdaten seiner Teilnehmer und der Teilnehmer des anderen Diensteanbieters erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages zwischen den Diens-… …teanbietern erforderlich ist. Eine Übermittlung der Bestandsdaten an Dritte erfolgt, soweit nicht dieser Teil oder ein anderes Gesetz sie zulässt, nur mit… …Einwilligung des Teilnehmers. (2) Der Diensteanbieter darf die Bestandsdaten der in Absatz 1 Satz 2 genannten Teilnehmer zur Beratung der Teilnehmer, zur Werbung… …für diese Zwecke erforderlich ist und der Teilnehmer eingewilligt hat. Ein Diensteanbieter, der im Rahmen einer beste- henden Kundenbeziehung rechtmäßig… …Kenntnis von der Rufnummer oder der Postad- resse, auch der elektronischen, eines Teilnehmers erhalten hat, darf diese für die Versendung von Text- oder… …Bildmitteilungen an ein Telefon oder an eine Postadresse zu den in Satz 1 genannten Zwecken verwenden, es sei denn, dass der Teilnehmer einer solchen Verwendung… …widersprochen hat. Die Verwendung der Rufnummer oder Adresse nach Satz 2 ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer bei der Erhebung oder der erstmaligen Speicherung… …der Rufnummer oder Adresse und bei jeder Versendung einer Nachricht an diese Rufnummer oder Adresse zu einem der in Satz 1 genannten Zwecke deutlich…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 92 (weggefallen)

    Lutz
    …Pokutnev/Schmid, CR 6/2012, 360, 362. 3 ZumVerhältnis der DS-GVO zumTKG, siehe z.B. Lutz, Vorbemerkung §§91 ff. 1a bis 1d. §92 (weggefallen) §92 TKG regelte, dass… …denjenigen des BDSG a.F. zu beachten. Mit der Streichung des §92 TKG durch die TKG-Novelle 20121 richtet sich die Zulässig- keit der Übermittlung… …personenbezogener Daten an ausländische nicht öffentliche Stel- len – unabhängig davon, ob sich diese innerhalb oder außerhalb der EU bzw. des EWR befinden – nach den… …Regelungen des BDSG a.F. bzw. seit dem 25. 05. 2018 den Regelun- gen der DS-GVO (Art. 44 ff. DS-GVO).2 Dies gilt allerdings nur soweit die §§93 ff. TKG keine… …spezielleren Regelungen enthalten, die auch nicht von der DS-GVO verdrängt werden3.…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 103 Automatische Anrufweiterschaltung

    Lutz
    …1Lutz §103 TKGAutomatische Anrufweiterschaltung §103 Automatische Anrufweiterschaltung Der Diensteanbieter ist verpflichtet, seinen Teilnehmern… …ihren Teilnehmern anbieten. 1 2 1 Vgl. auch Erwägungsgrund 37Datenschutz-RL. 3 2 BT-Drs. 15/2316, S.90. 4 3 Klußmann, Lexikon der Kommunikations-… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1–2 II. Zweck und Bedeutung der Norm… …. Eine Überlagerung durch die DS-GVO findet daher nicht statt. Europarechtlich bedenklich ist, dass die Verpflichtung der Diensteanbieter aus §103 TKG –… …anders als die in Art. 11 Datenschutz-RL1 – unter demVorbehalt der technischen Realisierbarkeit steht. II. Zweck und Bedeutung der Norm Die Vorschrift… …. Erfasst werden nur solche Anrufweiterschaltungen, die durch Dritte, d. h. andere Personen als der Teilnehmer, ohne Einverständnis des Teil- nehmers4… …, wenn dem Teilnehmer diese Möglichkeit an der Vermittlungsstelle oder seinem Endgerät selbst geboten wird.5 Richtet der Teilnehmer selbst eine… …Anrufweiter- leitung auf einen anderen Anschluss ein, der ihm zugeordnet ist (z.B. von Festnetzan- schluss auf Mobilfunkanschluss), ist dies kein Fall des §103… …5 6 Wie hier K. Lau, in: Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, §103 Rn.7 (Stand: 11/2013), der einen solchenVerweis nur dann als zulässig… …ansieht, sofern es nach dem Stand der Technik auch dem Anbieter nicht möglich wäre, den Anschluss vor unerwünschten Anrufwei- terleitungen zu schützen. 6…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 42 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht

    Kredel
    …telekommunikationsgestützten Diensten, der über beträcht- licheMarktmacht verfügt, oder ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikations- netzes, der über beträchtliche… …anderen Unternehmen bei der Nutzung der Leistung für deren Telekommunikations- dienste oder mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten einräumt, es sei… …Endkundenmärkten missbräuchlich auszunutzen droht. Eine solche Ent- scheidung soll in der Regel innerhalb einer Frist von vierMonaten nach Einleitung des Verfahrens… …getroffen werden. Bei einer Antragstellung nach Satz 1 ist der Eingang des Antrags der Fristbeginn. DenAntrag nach Satz 1 kann jeder Anbieter von Telekommu-… …nikationsdiensten stellen, der geltendmacht, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Inhaltsübersicht I. Allgemeines… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1–4 2. Entstehungsgeschichte der Vorschrift… …der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen (Abs.1 Satz 2 Alt. 2)… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–53 2 Kredel TKG §42 Besondere Missbrauchsaufsicht 1 Der Verfasser dankt Herrn Oliver Zwick, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Baker & McKenzie… …(Düsseldorf) für die Unterstützung bei der Erstellung der nachfolgendenAusführungen. 1 2 BT-Drs. 15/2316, S.71. 2 3 BT-Drs. 15/2316, S.71. 4 Vgl. dazu I. 3… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55–57 3. Verfahren der besonderen Missbrauchsaufsicht (Abs.4)…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG
    Fetzer
    …der Forderung und Vereinbarung von Entgelten (1) Ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, der über beträchtliche Markt- macht verfügt, oder ein… …Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, darf diese Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von… …beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt der Telekommunikation durchsetzbar sind, 2. die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem… …von Entgelten im Rahmen von Risikobeteiligungsmodellen bei Projekten zur Errichtung von Netzen der nächs- ten Generation stellt in der Regel keine… …Verhaltensweise im Sinne von Satz 2 Num- mer 3 dar, wenn sie der Aufteilung des Investitionsrisikos zwischen Investoren sowie zwischen Investoren und… …vonAbsatz 1 Satz 2Nummer 2wird vermutet, wenn 1. das Entgelt der betreffenden Leistung deren langfristige zusätzliche Kosten ein- schließlich einer… …angemessenenVerzinsung des eingesetzten Kapitals nicht deckt, 2. die Spanne zwischen dem Entgelt, das der Betreiber eines öffentlichen Telekommu- nikationsnetzes, der… …(Preis-Kosten-Schere) oder 3. ein Unternehmen bei seinem Produktangebot eine sachlich ungerechtfertigte Bün- delung vornimmt. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, hat… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2–5 II. Zweck und Bedeutung der Norm… …, §39. 5 Art. 17 Abs.2 Universaldienst-RL. 6 RL 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtli- nie 2002/21/EG über einen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 145 Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    Fetzer
    …des §145 TKG durch Art. 17 Nr.3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur… …Durchführung der Verord- nung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten v. 19.02.2016, BGBl. I 2016, 254, 269. 2 2a 4 Vgl. BT-Drs. 14/7921… …, S.17. 5 Änderung des §145 TKG durch Art. 17 Nr.3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in… …Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verord- nung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten v. 19.02.2016, BGBl. I 2016, 254, 269. 6 BT-Drs… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Zweck und Bedeutung der Norm… …Fassung Kostenregelungen für dieses Verfahren, die dann mit seiner Novellierung in 2016 abgeschafft wurden.3 II. Zweck und Bedeutung der Norm Die… …, da der Bund bei den Schlichtungsverfahren von finanziellen Belastungen freigestellt werden sollte und eine verursachungsgerechte Zuordnung der… …und Auslagen nicht mehr erhoben werden, ist dem Umstand geschuldet, dass der Aufwand für die Erhebung der Gebühr nicht im Verhältnis zu dem Ertrag stand… …19.02.2016, BGBl. I 2016, 254. 4 dass hier anstelle der Neufassung des §145 Satz 1 TKG, die ersatzlose Streichung des §145 Satz 1 bis 5, 7 a.F. TKG an sich… …der BNetzA angepasst und wiederholt nunmehr deklaratorisch den neugefassten §145 TKG.8 Da nunmehr für außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach…
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