COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2025"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (379)
  • Titel (125)

… nach Dokumenten-Typ

  • eJournal-Artikel (225)
  • eBook-Kapitel (91)
  • News (57)
  • eBooks (6)
Alle Filter entfernen

Am häufigsten gesucht

Analyse Rechnungslegung deutsches Kreditinstituten Management Risikomanagements Banken Governance Fraud Institut Rahmen Deutschland Ifrs Revision Grundlagen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Suchergebnisse

379 Treffer, Seite 38 von 38, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Nemo-Tenetur im Datenschutzbußgeldverfahren nach „Deutsche Wohnen SE“

    Anerkennung der Selbstbelastungsfreiheit juristischer Personen als zwingende Folge der Definition eines Datenschutzvergehens als „genuine Verbandstat“
    Dr. Eren Basar, Christian Heinelt
    …Verbandstat“ Dr. Eren Basar und Christian Heinelt Das Schweigerecht ist eines der verfassungsrechtlich abgesicherten Kernrechte des Beschuldigten eines… …DSGVO mit dem OWiG und der StPO entstanden sind. Angesichts der Bedeutung, die das Verfahrensrecht für die Durchsetzung etwaiger Bußgelder haben kann… …gegen ihn mitzuwirken, und das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Der folgende Beitrag zeichnet die wesentlichen Tragpfeiler der Herleitung des… …Nemo-Tenetur-Prinzips nach und stellt sie in den Kontext der EuGH-Entscheidung. II. Die rechtliche Verankerung von Nemo-Tenetur im Datenschutzrecht Das Recht zu schweigen… …(sog. Nemo-Tenetur-Grundsatz 3 ) ist neben dem Recht auf rechtliches Gehör und dessen Konkreti- Dr. Eren Basar, CIPP/E, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für… …Strafrecht und Partner bei der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei Wessing & Partner. Er berät Individualpersonen und Unternehmen zum IT- und… …Datenschutzstrafrecht. Christian Heinelt ist Rechtsanwalt und Senior Associate bei Wessing & Partner. Er berät vor allem Unternehmen auf den Gebieten… …Datenschutzstrafrecht, Cybersecurity und IT-Compliance. sierungen (z. B. dem Recht auf Akteneinsicht 4 ) das wichtigste Recht des Beschuldigten bzw. Betroffenen eines… …. 16 | PinG 1.25 Basar / Heinelt Nemo-Tenetur im Datenschutzbußgeld­verfahren nach „Deutsche Wohnen SE“ lagen finden sich in § 136 StPO 5 und § 55 OWiG… …. 4 S. 2 StPO und § 136 Abs. 1 S. 2 StPO) eine Pflicht der Ermittlungsbehörde zur Belehrung über das Schweigerecht vorsehen. 6 Dem Beschuldigten bzw…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – Referentenentwurf zur Änderung des § 202a StGB

    Jan-David Hoppe
    …Referentenentwurf zur Änderung des § 202a StGB Jan-David Hoppe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Counsel bei Sträter Rechtsanwälte PartmbB in Bonn… …verfolgt den nachvollziehbaren und unterstützenswerten Zweck, mit der Erforschung und Aufdeckung von IT- Sicherheitslücken in der IT-Sicherheitsforschung… …Beschäftigte, einschließlich Mitarbeiter kommerzieller Anbieter, vor Strafbarkeitsrisiken zu schützen und aus einem als Grauzone empfundenen Arbeitsumfeld… …macht sich wegen Ausspähens von Daten strafbar, wer sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten… …löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Unter die beschriebenen Tathandlungen lassen sich zwanglos auch „redliche“ Tätigkeiten und… …mit dem Ziel ausgeübt werden, Sicherheitslücken zu entdecken, zu benennen und je nach Auftrag auch zu schließen. Seit längerem wird bereits diskutiert… …, ob und inwieweit diese Vorschriften noch zeitgemäß sind bzw. den praktischen Bedürfnissen gerecht werden. Durch auslegungsbedürftige Begriffe wie… …„unbefugt“ oder „rechtswidrig“ und eine zu geringe Zahl an aussagekräftiger höchstrichterlicher Rechtsprechung operieren die genannten Akteure immer noch in… …Sicherheitsforschung und könnte sich nachteilig auf die Informationsgesellschaft auswirken, soweit dadurch weniger Sicherheitslücken erkannt und behoben werden. Bereits… …die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen können den Ruin bedeuten. Für die Einleitung solcher Verfahren und die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Affective Computing

    Ethische, datenschutzrechtliche und datenwirtschaftsrechtliche Herausforderungen am Beispiel eines SB-Marktes
    Roland C. Kemper
    …Affective Computing Kemper Affective Computing Ethische, datenschutzrechtliche und datenwirtschaftsrechtliche Herausforderungen am Beispiel eines… …SB-Marktes Roland Carlos Kemper, LLM. (George Washington University Law School), MSc. (LSE) ist Managing Director und Global Head of Privacy bei FARO… …Technologies und Rechtsanwalt (of Counsel) bei Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte in Stuttgart. Er berät im Wirtschaftsrecht und zu Digitalisierungsprojekten der… …privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Roland C. Kemper In vielfältige kommerzielle Kontexte dringen durch digitale Technologie unterstützte Systeme… …zur Emotionserkennung („Affective Computing“) ein. Kommerzielle Anwendungen von Affective Computing haben das Potential, Dienstleistungen und Produkte… …Gefährdungslagen für das Individuum und die Gemeinschaft, in der es sich verwirklicht, erzeugen. Dieser Beitrag verortet Affective Computing zunächst im Kontext… …philosophischer und digitalethischer Grundfragen. Auf dieser Grundlage diskutiert der Beitrag datenschutz-, datenwirtschaftsrechtliche und kollisionsrechtliche… …Herausforderungen gemäß DSGVO, KI-VO, DA und DGA. Er greift dabei auf das Beispiel eines Affective Computing nutzenden Selbstbedienungsmarktes zurück. I. Einleitung… …„Affective Computing“ zielt darauf ab, menschliche Emotionen durch Computersysteme zu erkennen, zu interpretieren, zu verarbeiten und darauf zu reagieren. 1… …Betroffene und ihre Signale Zweck der Emotionserkennung Callcenter Mitarbeiterauswahl Stationäre Ladengeschäfte „Streaming“ von Musik oder Filmen über…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Was darf Artikel 15 DSGVO?

    Zwischen Transparenz und Aufwand: Das Dilemma des Auskunftsrechts bei Anfragen von ehemaligen Beschäftigten
    Bettina Blawert
    …Blawert Was darf Artikel 15 DSGVO? Was darf Artikel 15 DSGVO? Zwischen Transparenz und Aufwand: Das Dilemma des Auskunftsrechts bei Anfragen von… …ehemaligen Beschäftigten Bettina Blawert (CIPP/E) ist Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und bei der Sovendus GmbH als Legal Counsel tätig. Sie ist auf… …Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisiert. Der Beitrag gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder. Bettina Blawert Artikel 15 DSGVO gewährt Betroffenen… …das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Dabei dürfen sämtliche Details des Datenbestands und der… …kann für die aktiven Mitarbeitenden einen erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand bedeuten. Wann ist ein Auskunftsersuchen unverhältnismäßig? Wann sogar… …unrechtmäßig? Was darf Artikel 15 DSGVO? Ich finde Artikel 15 DSGVO ist eine tolle Vorschrift. Nein, wirklich, lachen Sie nicht! Ich würde sogar so weit gehen und… …Regelung ist verhältnismäßig einfach formuliert und Betroffene können ihr gesetzlich normiertes Recht ohne große Hürden direkt ausüben. Das können wohl die… …transparent und durch Artikel 15 können Betroffene erfragen, was mit ihren Daten überhaupt geschieht. Inwieweit die Unternehmen im Rahmen eines… …Auskunftsersuchens tatsächlich für mehr Transparenz sorgen, sei dahingestellt – Betroffene haben aber zumindest die Möglichkeit, mehr zu erfahren. Und damit sind wir… …ehemaligen Arbeitnehmenden kann es solche Unmengen an Daten geben, dass mehrere Abteilungen gut und gerne mehrere Wochen nur mit der Beantwortung der Anfrage…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Aus Sicht von Stefan Brink

    Fehler im System – was beim Datenschutz nicht passt
    Stefan Brink
    …Datenschutz-Grundverordnung ist eine ausgewogene und kraftvolle Regelung mit weltweiter Vorbild-Wirkung. Nie waren Betroffenenrechte so stark – man nehme nur den elementaren… …Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO, vor dem selbst führende Datenverarbeiter, Arbeitgeber und Behörden zittern – nie gab es eine intensivere Koordination der… …Aufsichtsbehörden, nie war die Europäische Union so selbstbewusst und stolz auf ihren „Brussel‘s Effect“. Allerdings wird mit Blick auf die gesammelten Erfahrungen… …der vergangenen sechs Jahre auch ein gravierender Fehler der europäischen Datenschutzregulierung immer deutlicher, der die Stärken und Vorteile der… …konkurrierenden Rechten und Interessen. Dabei geht es aus meiner Sicht ausdrücklich nicht darum, dass das Recht auf Schutz der eigenen personenbezogenen Daten… …Lebenswelt. Er stellt eine unverzichtbare kulturelle Errungenschaft dar und ist – was leider viele politische Akteure derzeit ausblenden – Voraussetzung dafür… …, dass wir in der digitalen Welt gut und gerecht leben können. Allerdings ist inzwischen auch nicht mehr zu übersehen, dass das Verhältnis von Datenschutz… …zu anderen Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit, der Berufs- und Eigentumsfreiheit und unserem Grundrecht auf Informationsfreiheit in der… …DS-GVO nicht überzeugend geregelt wird. Die DS-GVO fixiert sich an zu vielen Stellen einseitig auf den Schutz personenbezoge- Dr. Stefan Brink, Gründer und… …Daten und verliert dabei aus dem Blick, dass am Ende ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Freiheiten und Interessen hergestellt werden muss. Um mich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Schlaglicht 3: EuGH, Urt. v. 04.10.24 – C-21/23 (Lindenapotheke): Zufällig Gesundheitsdatum?!

    Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz, Yakin Surjadi
    …PinG – Schlaglicht Nr. 3 Müller-Peltzer / Selz / Surjadi SCHLAGLICHT 3: PinG – Schlaglichter Philipp Müller-Peltzer, Ilan Leonard Selz und Yakin… …Rechtssache C-21/23 (Lindenapotheke) erneut eine Entscheidung über die Auslegung und Bedeutung von Gesundheitsdaten im Sinne der Art. 9 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 15… …Namen, die Lieferadresse und die für die Individualisierung der Arzneimittel notwendigen Informationen angeben. Sein Wettbewerber erhob beim Landgericht… …Bundesgerichtshof ein. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, die Entscheidung hängt von der Auslegung des Art. 9 Abs. 1 DSGVO ab und legte dem Eu- GH zwei… …Surjadi PinG – Schlaglicht Nr. 3 sen, ob die Daten, die die Kunden bei der Bestellung eingeben müssen (wie z. B. Name, Lieferadresse und für die… …ärztlichen Verschreibung bedarf. Der EuGH wies zunächst auf die Bedeutung und Schutzwirkung der DSGVO, insbesondere von Art. 9 DSGVO, hin. Ziel der DSGVO sei… …es, ein hohes Schutzniveau der Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen – insbesondere in deren Privatleben – bei der Verarbeitung… …anderenfalls die praktische Wirksamkeit dieser Regelung und der von ihr bezweckte Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen beeinträchtigt… …würden. Eine Auslegung dieser Bestimmungen, bei der nach der Art der betreffenden Arzneimittel und danach differenziert würde, ob ihr Verkauf einer… …Regelung und der von ihr bezweckte Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen beeinträchtigt würden (EuGH, Urt. v. 01.08.2022 – C-184/20…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    „Der überwiegende Teil der Aufsichtsbehörden war vom SDM genervt“

    Streitgespräch Werning ./. Petrlic Moderation und Redaktion: Sebastian Schulz
    Thomas Werning, Dr. Ronald Petrlic
    …genervt“ Streitgespräch Werning ./. Petrlic Moderation und Redaktion: Sebastian Schulz Thomas Werning ist seit 1998 als Unternehmensberater für Datenschutz… …tätig. Er ist Geschäftsführer der werning.com GmbH und der MoeWe GmbH. Dr. Ronald Petrlic ist Professor für Informationssicherheit an der TH Nürnberg. Er… …Unternehmen zu Fragen der IT-Sicherheit und des technischen Datenschutzes (www.datensicherheit.digital). 46 | PinG 1.25 PinG: Zunächst einmal an Sie beide ganz… …und zu reduzieren, ist sicher Konsens. Allerdings hat sich das SDM in der Breite offenkundig bis heute nicht durchgesetzt. Nach meiner Beobachtung… …Unternehmensberater und externer Datenschutzbeauftragter einen etwas anderen Blick auf das SDM hast. Mehr noch: Du hast Dich in der Vergangenheit schon oft als Fan des… …einen Standard, der vergleichbar ist und der den Unternehmen – und das ist unsere Erfahrung – tatsächlich dabei hilft, Verarbeitungsvorgänge in… …der Checkliste grün gekennzeichnet und die Sache war erledigt. Zu einer Zeit als nur ein Server im Unternehmen existierte, war das auch ok. Heute sind… …im Bewerbungsprozess eingesetzt wird. Schaue ich mir diese Risiken und die Maßnahmen dann an nach der Standard-Datenschutzmodell-Methode, kann ich… …. tatsächlich diese Passwortrichtlinie greift oder nicht. Die Prüfung wird so viel detaillierter. Es wird viel transparenter, viel klarer und durch die immer… …Standard-Datenschutzmodell zu komplex ist und eine Anforderung an das interne Datenschutzmanagement mit sich bringt, die von Vielen als nicht mehr angemessen erachtet wird…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Das Berufs- und Geschäftsgeheimnis als Ausschlussgrund für die Nennung von Anwaltshonoraren?

    Christoph Partsch
    …Partsch Das Berufs- und Geschäftsgeheimnis als Ausschlussgrund für die Nennung von Anwaltshonoraren? Das Berufs- und Geschäftsgeheimnis als… …Ausschlussgrund für die Nennung von Anwaltshonoraren? Dr. Christoph Partsch, LL.M. (Duke) ist Partner der Kanzlei Partsch & Partner Rechtsanwälte, Berlin, und… …Auskunftsanspruchs deren Höhe erfahren, beruft sich die öffentliche Hand regelmäßig auf Berufs-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Anwälte. Inwieweit… …Ausschlussgründe (I.), geht auf das öffentliche Informationsinteresse ein (II.), widmet sich rechtspolitischen Erwägungen zur Kostenbegrenzung (III.) und schließt… …und Geschäftsgeheimnis der Anwaltskanzlei (2.). 1. Das Berufsgeheimnis als Ausschlussgrund für Auskunftsrechte Nach § 3 Nr. 4 IFG besteht ein Anspruch… …begrenzt und schütze regelmäßig nur den Auftraggeber bzw. Mandanten des Wirtschaftsprüfers. 2 Dieser sei allein dispositionsberechtigt. Die… …, 171, 90–103, juris Rn. 18 m. w. N. 4 BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 – 7 C 23/18, juris Rn. 30 m. w. N. PinG 1.25 | 51 Das Berufs- und Geschäftsgeheimnis als… …Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet, und § 43a II 2 BRAO, wonach sich die Pflicht auf alles bezieht, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs… …an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege. 8 c) Die Position des OVG Münster Nach dem OVG Münster kann sich eine… …Mandant sei „Herr des Geheimnisses“ und als solcher dispositionsberechtigt. 9 Demgegenüber ergebe sich aus der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2025

    Datenpolitik im Wartestand

    Frederick Richter
    …guten Start in dieses neue Jahr haben Sie hinter sich, liebe Leserinnen und Leser. Politisch war das Ende des alten Jahres stürmisch. Datenpolitisch ließ… …inhaltlich? Oder wird eine neue Bundesregierung den begonnenen Ansatz aufgreifen – und womöglich beherzt ertüchtigen? Nach Erscheinen der nächsten Ausgabe… …Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU hinter der Forderung gestanden haben 4 ; der Antrag verfehlte eine Mehrheit damals nur knapp. Was zu tun… …Rechtsakte. Viel Zeit bleibt für diese Begleitgesetzgebung jeweils nicht; die ersten Normen der KI-VO sind bereits ab Februar anzuwenden und auch der Data Act… …und wenn ja, wie viele? Was dabei die inhaltlichen Festlegungen betrifft, so erschien die Marschrichtung unter der alten Bundesregierung klar: Die… …6 und ein kommendes (?) Dateninstitut eingegliedert werden könnten. Allumfassend könnte die Zuständigkeit einer Digitalaufsicht auf Bundesebene… …Wahrscheinlichkeit zu einer parallelen Zuständigkeit von Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden kommen, sowohl bei der KI-Regulierung als auch bei 7… …Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 3. Mai 2024; abrufbar unter… …echten Vereinheitlichung der deutschen DSGVO-Auslegung bedurft und nicht bloß einer lediglich formellen Institutionalisierung als Existenzbestätigung der… …Kooperations- und Kohärenzmechanismen“, doch in der Praxis zeigen sich bis heute gewisse Schwächen bei Einigkeit und Geschwindigkeit. In dieser Hinsicht sei dem…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 34 35 36 37 38 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück