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09.03.2015

Bahn macht gegen Kartelle mobil

Redaktion COMPLIANCEdigital
Deutsche-Bahn-Vorstand Gerd Becht: Kämpft gegen Kartelle (Bild: Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger)
Da die Deutsche Bahn durch Kartelle benachteiligt wird, wehrt sie sich gegen unzulässige Preisabsprachen. Wie Deutschlands größter Mobilitätsdienstleister auf die Einhaltung der Compliance-Regeln achtet.
Im Kampf gegen das Luftfrachtkartell hat die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben einen Schaden von rund zwei Milliarden Euro erlitten. Aber auch beim Einkauf von Bier oder Schienen werden der Deutschen Bahn oft überhöhte, über dem Marktpreis liegende Preise abverlangt, wie DB-Compliance-Vorstand Gerd Becht in einem aktuellen Tagesspiegel-Interview bekundet. Danach sei die Bahn bei fast jedem dritten Kartell, das aufgedeckt wird, betroffen, so Becht.

Klare Compliance-Regeln

Daher hat die Deutsche Bahn vor einigen Jahren den Kampf gegen Kartelle aufgenommen. Bei Kooperationspartnern fordere sie „Selbstreinigung“, so Becht im Tagesspiegel-Interview.

Die von der Bahn aufgestellten Compliance-Regeln sind klar: Wer an Kartellen mitgewirkt hat, müsse ausgewechselt werden. Zudem ist gegenüber der Bahn nachprüfbar zuzusichern, dass für die Zukunft Kartellrechtsverstöße ausgeschlossen sind. Eine pauschale Strafzahlung von 15 Prozent des Auftragswertes sei zudem bei Kartellrechtsverstößen als Schadensersatz zu zahlen.

Zudem weist das Unternehmen auf seinen Verhaltenskodex für Geschäftspartner hin, der auf der Internetseite www.deutschebahn.com ebenso abrufbar ist wie die Hinweise auf kartellrechtliche Verhaltensregeln.

Während in der Vergangenheit Kartellrechtsverstöße sich trotz Bußgeldzahlung für Unternehmen dennoch lohnen konnten, sei die jetzt mit den sich anschließenden Schadensersatzforderungen nicht mehr gegeben. Zudem berge die persönliche Inanspruchnahme von Managern, die wegen der Regelverstöße von ihren eigenen Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch genommen würden, ein weiteres finanzielles Risiko mit hohem Abschreckungspotenzial.

Einheitliche Regeln gegen Kartellverstöße auf EU-Ebene

Die Europäische Kommission hatte letztes Jahr eine Richtlinie über Schadensersatzklagen bei Verstößen gegen das Kartellrecht auf den Weg gebracht. Der Ministerrat hat die Vorschläge der Kommission am 10. November endgültig verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, EU-weit Verbesserungen zu realisieren, so dass private Schadensersatzklagen die öffentliche Durchsetzung des Kartellrechts durch die Wettbewerbsbehörden ergänzen (siehe Hintergrund). Bis Juli 2015, so eine Aufforderung der Kommission, sollen die EU-Mitgliedsstaaten Verfahren für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren einführen.

Hintergrund: Ziele der „Anti-Kartell-Richtlinie“

Dies sind die angestrebten Verbesserungen:

• Wenn Opfer Schadensersatz verlangen, können die nationalen Gerichte die Offenlegung von Beweismitteln durch Unternehmen anordnen. Dabei stellen sie die Verhältnismäßigkeit dieser Anordnungen sicher und sorgen für einen gebührenden Schutz vertraulicher Angaben.

• Die endgültige Feststellung einer Zuwiderhandlung durch eine nationale Wettbewerbsbehörde stellt vor den Gerichten des betreffenden Mitgliedstaats einen Beweis für das Vorliegen dieser Zuwiderhandlung dar.

• Nachdem die entsprechende Entscheidung der Wettbewerbsbehörde rechtskräftig geworden ist, haben die Opfer mindestens ein Jahr lang Zeit, um ihre Schadensersatzforderung geltend zu machen.

• Hat ein Verstoß eine Preiserhöhung nach sich gezogen und wurde diese in der Vertriebskette „weitergegeben“, steht dem Letztgeschädigten in der Kette Schadensersatz zu.

• Eine einvernehmliche Streitbeilegung (Vergleichsverfahren) zwischen Opfer und zuwiderhandelndem Unternehmen wird erleichtert, indem das Zusammenwirken mit Gerichtsverfahren klargestellt wird. Streitigkeiten können so rascher und kostengünstiger beigelegt werden. (Quelle: Europäische Kommission, IP/14/1580).
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