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Gerichtsentscheidung zur Zahlungsoffenlegung beim Rohstoffabbau verzögert sich

Das US Berufungsgericht (U.S. Court Of Appeals for the District of Columbia) hat die Klage der US amerikanischen Handels- und Energieverbände gegen die SEC zurückgewiesen, mit der sie sich gegen die von der SEC umgesetzten Transparenzvorgaben des §1504 Dodd-Frank Act wenden („Cardin Lugar Bestimmung“, § 13(q) Securities Exchange Act).

Diese verpflichten US-börsennotierte, rohstofffördernde Unternehmen ihre Zahlungen an Regierungen und öffentliche Stellen zu melden, die sie im Zusammenhang mit dem Abbau von Rohöl, Erdgas oder Mineralien geleistet haben. Die detaillierten Angaben über Zahlungen von Gebühren, Steuern, Boni, Mieten, usw. werden demnach jährlich in einem elektronischen, interaktiven Format (Form SD) bei der SEC eingereicht, um sie der Öffentlichkeit online verfügbar zu machen. Damit soll die Transparenz im internationalen Rohstoffabbau erhöht und auf Korruption und verschwenderische Praktiken der Regierungen rohstoffreicher Länder hingewiesen werden (‚resource curse‘).

Die Klage, in der die SEC von der britischen Hilfsorganisation Oxfam unterstützt wird, wird nun aus prozessualen Gründen abgelehnt. Sie muss zunächst vom unteren Gericht, dem U.S. District Court for the District of Columbia, entschieden werden, denn das US Berufungsgericht glaubt, nicht gesetzlich ermächtigt zu sein, sich dieser Sache unter Umgehung der Erstinstanz anzunehmen. Dieser wird es nun obliegen, darüber zu entscheiden, ob die Richtlinie u.a. „willkürlich und kapriziös“ und ohne einer ordnungsgemäßen Kosten-Nutzen-Analyse zustande gekommen ist. Diese Entscheidung wird für eine ähnlich umstrittene Regelung als relevant erachtet, in der es um Transparenzvorgaben bezüglich der Nutzung von sog. Kongomineralien oder „conflicts minerals“ geht, § 1502 Dodd-Frank Act. Die betroffenen Unternehmen, die mit der Implementierung von internen Prozessen bisher gezögert haben, müssen nun weiter auf die Klärung über die Wirksamkeit der Richtlinie warten, und das obwohl die Implementierungsfrist zum 30. September 2013 beginnt.

Weitere Informationen: Beitrag Compliance Update – USA von Anna Rode, ZRFC 1/2013, S. 36-39

Anna Rode, Compliance Puls – Der US-Compliance Tracker (www.compliancepuls.com)

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