Den für das Effektengeschäft mit Kunden zugrunde liegenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen stellen wir einen knappen Abriss der geschichtlichen Weiterentwicklung dieser Grundlagen, wie sie sich i. W. in den Finanzmarktförderungsgesetzen (FinMFöG) – Gesetze zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland – darstellen, voran. Durch das zweite Finanzmarktförderungsgesetz wurde 1994 das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geschaffen. Mit ihm wurden u. a. die EU-Insiderrichtlinie und die EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe), das für die Marktaufsicht zuständig ist, mit Sitz in Frankfurt gegründet. Außerdem wurden das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, das Depotgesetz und das Aktiengesetz liberalisiert.
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