Zeitschrift Interne Revision (ZIR). Von DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.). Sonderheft 1/15, 88 Seiten, 19,00 EUR, ISBN 978-3-503-16341-0.
Das erste Heft enthielt einen Beitrag von Erich Gutenberg, einem der Begründer der modernen deutschen Betriebswirtschaftslehre, in dem er dem Nachwuchs eine erste berufliche Tätigkeit im revidierenden Bereich empfiehlt. Einen Grund dafür sieht er in der Vielseitigkeit und Differenziertheit der Tätigkeit. Dies gilt noch immer. Daher ist auch heute die Beschäftigung mit dem internen Prüfungswesen unabdingbar. Nach wie vor ist die Interne Revision eine bevorzugte Einstiegsposition, die dem talentierten Berufsanfänger viele Tore öffnet. Dies zeigt sich auch in dem ersten Beitrag des Heftes: Schwarz und Batzien skizzieren die Organisation und Tätigkeit der Internen Revision im Bayer-Konzern. Vor 50 Jahren hatte dies bereits einer der Vorgänger der beiden Revisionsmitarbeiter in der ZIR getan. Heute wie damals war die Talentförderung eine der Aufgaben der Revisionsabteilung.
Viele der Beiträge des Sonderheftes befassen sich mit den Entwicklungen der letzten Jahre, die Corporate Governance zu formalisieren und mehr und mehr Dinge gesetzlich zu regeln. Dies wird in den Beiträgen zur Internen Revision und Corporate Governance von Freidank und zur Internen Revision und dem Internen Kontrollsystem von Bungartz ausführlich diskutiert. Auch Eulerich nimmt diese Entwicklung in seinem Beitrag mit vielen historischen Bezügen auf. Nicht zuletzt sieht sich die Interne Revision seit einigen Jahren der Compliance-Funktion in vielen Unternehmen, jedenfalls allen Großunternehmen bzw. Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, gegenüber. Peemöller findet in seiner historischen Rückschau zur Internen Revision und Compliance die erste ausführliche Auseinandersetzung mit dieser neuen Funktion im Jahrgang 2009 der ZIR. Die anfängliche Skepsis des Berufsstandes weicht nach und nach einer konstruktiven Zusammenarbeit, bei der die Interne Revision (wieder) ihre Rolle findet: Das Compliance-Management-Sys-tem muss selbst durch die Interne Revision geprüft werden und gegebenenfalls verbessert werden. Im Jahr 2010 findet sich dann die Auflösung des vermeintlichen Gegensatzes zwischen Revision und Compliance mit dem sogenannten Three Lines of Defence Model, das auch im Sonderheft ausführlich von Peemöller und Eulerich diskutiert wird. Die erste Verteidigungslinie liegt mit prozessimmanenten Kontrollen bei den operativen Bereichen selbst. Die zweite Linie wird stichprobenartig von der Compliance- Abteilung durchgeführt, die selbst für die Vorgaben zuständig ist. In der dritten Reihe hat dann die Interne Revision die Aufgabe, prozessunabhängig und risikoorientiert Prüfungen durchzuführen. Dieses Modell, das federführend vom DIIR bei der Umsetzung der MaComp entwickelt wurde, entspricht weitestgehend der Aufteilung in vielen Großunternehmen. Damit ist die Zusammenarbeit von Compliance und Revision theoretisch und auch in den Organigrammen gelöst. Auch in vielen Unternehmen arbeiten beide Abteilungen vertrauensvoll zusammen und ergänzen sich, um die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens zu verbessern. Gelegentliches Aufeinandertreffen, wenn es um Kompetenzen und Ressourcen geht, sollte dem gedeihlichen Zusammenwirken nicht entgegenstehen.
Prof. Dr. Stefan Behringer, NORDAKADEMIE Elmshorn
Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 6/2015
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