Im Fokus der Kommission sind kommendes Jahr wie im Vorjahr anlassunabhängige Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse (Inspektionen). Ein Schwerpunkt bildet dabei die Prüfung von Finanzinstituten.
Im Rahmen der Inspektionen sind weitere Untersuchungsschwerpunkte: die Einhaltung von Unabhängigkeitsbestimmungen im Bereich Prüfung und Beratung, das prüferische Vorgehen in Bezug auf die Lageberichterstattung einschließlich Chancen- und Risikoberichterstattung sowie die Darstellung wesentlicher zukunftsbezogener Annahmen und Schätzungsunsicherheiten im Jahresabschluss.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit will sich die Abschlussprüferaufsichtskommission an den Diskussionen zum Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung“ der Europäischen Kommission beteiligen (vgl. dazu auch Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 13. Oktober 2010). Eine Stellungnahme zu diesem hat sie – wie auch die Wirtschaftprüferkammer (WPK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) – bereits veröffentlicht.
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) übt seit 2005 weisungsfrei und unabhängig vom Berufsstand die öffentliche Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und insoweit über alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer aus. Grundlage ist das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG).
Weitere Informationen: Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)
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