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Rechnungslegung  
12.11.2014

Andreas Barckow ab März neuer DRSC-Präsident

Prof. Dr. Andreas Barckow neuer Präsident des DRSC (© Deloitte)
Der Verwaltungsrat des DRSC hat Ende Oktober Andreas Barckow zum neuen Präsidenten gewählt. Der Rechnungslegungsexperte löst die Vorsitzende Liesel Knorr ab. Die dreijährige Amtszeit beginnt im März 2015.
Der Verein Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt sich neu auf. Ab 1. März wird Prof. Dr. Andreas Barckow die Geschäfte des DRSC leiten. Vizepräsident bleibt Peter Mißler, der im Amt bestätigt wurde. Mit der Wahl von Andreas Barckow endet zugleich die Amtszeit der bisherigen Präsidentin Dr. Liesel Knorr.

Knorr: „Neue Führung braucht Durchhaltevermögen bei der Standardsetzung“

Knorr leitete den Verein zur Rechnungslegung seit 2011. Zuvor war sie Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates sowie von 1999 bis 2007 die Generalsekretärin des DRSC.
Die scheidende DRSC-Präsidentin Knorr wünscht der zukünftigen Führungsmannschaft „viel Erfolg bei seinen vielfältigen Aufgaben und dieselbe Unterstützung, die mich durch 15 Jahre Standardsetzung begleitet hat.“

Erfahrender Rechnungslegungs-Experte an der Spitze des DRSC

Barckow ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Deloitte-Partner ist in mehreren nationalen und internationalen Gremien zur Rechnungslegung aktiv. Barckow lehrt als Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Der Rechnungslegungsexperte ist zudem seit zehn Jahren im DRSC-Verein aktiv. Barckow war zunächst im Rechnungslegungs Interpretations Committee tätig, dann im Deutschen Standardisierungsrat und seit Dezember 2011 als Mitglied des IFRS-Fachausschuss.

Bis Ende Februar ist Barckow weiterhin bei Deloitte als Leiter des IFRS Centre of Excellence tätig.

Hintergrund: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Das DRSC wurde vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen 1998 gegründet. Als unabhängige Organisation unterstützt er die Einführung von internationalen Standards in die Rechnungslegung. Das Bundesministerium des Justiz (BMJ) übertrug dem DRSC im Dezember 2011 die Aufgaben des nationalen Standardsetzers. Das DRSC ist hierdurch ein anerkanntes privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB.

Der Verein umfasst zwei Fachausschüsse. Die Fachausschüsse sind mit  Experten aus unterschiedlichen Bereichen besetzt, die ihr Fachwissen unabhängig  einbringen sollen.

Die Mitglieder des IFRS-Fachausschusses sind:

Prof. Dr. Andreas Barckow/ Wirtschaftsprüfung – bis 28.02.2015
Guido Fladt/ Wirtschaftsprüfung
Dr. Roman Sauer/ Versicherungen
Dr. Martin Schloemer/ Industrie
Dr. Nikolaus Starbatty/ Industrie
Dr. Milovan Smigic/ Industrie
Dr. Christoph Weber/ Banken

Die Mitglieder des HGB-Fachausschusses sind:

Wolfgang Beimel/ Banken
Prof. Dr. Christian Fink/ Hochschule
Dr. Bernd Keller/ Wirtschaftsprüfung
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch/ Hochschule
Prof. Dr. Peter Oser/ Wirtschaftsprüfung
Dr. Oliver Roth/ Industrie
Bettina Scholz-Vollrath/ Versicherungen

Ziel des DRSC ist es, die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten zu fördern.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern


eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 10:50 Uhr am 12.11.2014


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