Damit setzen die Unternehmen rechtliche Vorgaben um. Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber in Deutschland den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen.
Im September 2022 verfügten 30 Prozent der Unternehmen in Deutschland über eine Arbeitszeiterfassung. Der Anteil von aktuell 74 Prozent dürfte weiter steigen, denn weitere 21 Prozent planen im laufenden Jahr, eine Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Die einzelnen Nutzungsarten bei der Zeiterfassung verteilen sich nach Angaben von Bitkom wie folgt:
Diskussionswürdig sind die Einschätzungen von Bitkom, wonach eine „minutiöse Arbeitszeiterfassung“ in der Praxis kaum umzusetzen sei und in vielen Berufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten bestehe. Viele Unternehmen verträten die Auffassung, dass durch die Arbeitszeiterfassung die Flexibilität von Vertrauensarbeitszeit verloren gehe.
Vertrauensarbeitszeit ist in vielen Unternehmen ein wichtiges Instrument, um Mitarbeitenden Eigenverantwortung und Flexibilität zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Balance zwischen Ergebnisorientierung und Arbeitszeitschutz nicht immer gelingt. Mögliche Folgen sind
Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeitgrenzen muss sorgfältig abgewogen werden, insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche Belastungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Studien wie die der Hans-Böckler-Stiftung zeigen hier potenzielle Risiken auf, die in der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen berücksichtigt werden sollten.
Pauschal festzustellen, minutiöse Arbeitszeiterfassung sei kaum umzusetzen, greift zu kurz. In manchen Feldern bestehen tatsächlich Herausforderungen. Einige Beispiele:
In vielen anderen Fällen hat sich minutengenaue Zeiterfassung in der Praxis jedoch längst bewährt. Einige Beispiele:
Dass in vielen Berufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten bestehe, sollte kein Argument für gesetzliche Änderungen sein, sondern Anreiz, dies zu ändern. Helfen können dabei
Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Zeiterfassung, sondern in der Trennung von Arbeit und Freizeit.
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