Viele Mandatsträger kritisieren im Rahmen ihrer Tätigkeit die zu späte Einbindung in Entscheidungen und den damit einhergehenden erhöhten Aufwand. Außerdem wird eine mögliche Überschneidung von Beratungs- und Überwachungstätigkeiten im Rahmen der Aufgabenstellung von Aufsichtsräten bemängelt. Dies geht aus der 12. Aufsichtsrat-Panel-Befragung Strategie und Risikomanagement im Aufsichtsrat der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hervor.
Nahezu zwei Drittel (62 Prozent) der Befragten sehen insbesondere im deutschen „Two Tier“-System die Möglichkeit für eine Beratung durch den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden als gegeben an, 58 Prozent halten das deutsche System diesbezüglich für vorzugswürdig. Bemängelt wurde jedoch die geringe institutionelle Absicherung der Beratung im deutschen System.
Die Mehrzahl der Aufsichtsräte bevorzugt das Themenfeld „Planung“ gegenüber „Strategie“ und „Risikomanagement“. Gleichzeitig fordern 62 Prozent eine regelmäßige und frühzeitige Terminierung des Themas „Strategie/Strategiefortschreibung“ als Tagesordnungspunkt. In knapp der Hälfte der konkreten Vorschläge der Befragten wurde das Hinzuziehen externer Berater zu den Sitzungen angeregt.
Einig sind sich die Befragten, dass die gesetzlichen Änderungen, die den Aufsichtsrat zu einer intensiveren Befassung mit der Unternehmensplanung verpflichten, eine große Bedeutung haben. Bemängelt wird die oft nicht frühzeitig genug vorliegende Planung des Vorstands, so dass zu wenig Zeit zur Beratung bestehe und Ergebnisse häufig nur noch akzeptiert oder abgelehnt werden können.
Überraschenderweise sieht etwa die Hälfte der Befragten auch nach 15 Jahren Praxis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und der Einführung des Risikofrüherkennungssystems immer noch Verbesserungsbedarf beim Risikomanagement.
Für das 12. Aufsichtsrats-Panel wurden 50 Mandatsträger persönlich telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch Mehrfachmandate insgesamt 194 Gesellschaften. Insgesamt 88 Prozent der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in mindestens einem Überwachungsgremium. Die Hälfte der Panel-Teilnehmer hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast ein Drittel hat vier bis sechs Mandate übernommen, die übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 18 der repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (4 DAX, 5 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 6 weitere).
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 12. Panels erhalten Sie auf Anfrage unter: nicole.mainzer@bdo.de.
Weitere Informationen: BDO; Hölscher, Reinhold/Altenhain, Thomas (Hrsg.): Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten. Rechtlicher Rahmen – Betriebswirtschaftliche Herausforderungen – Best Practices, 2013. In Kürze auch auf COMPLIANCEdigital als eBook verfügbar.
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