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Nachhaltigkeit  
05.07.2018

Auslegung der Normen für die CSR-Berichterstattung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt am Kapitalmarkt immer mehr an Bedeutung (Foto: adiruch na chiangmai/Fotolia.com)
Entsteht mit der Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR), Diversity & Co. eine Erwartungslücke im Lagebericht?
Juni 2018 fand an der Universität Lüneburg eine Podiumsdiskussion zur CSR-Berichterstattung statt, zu der Prof. Dr. Patrick Velte, Professur für Accounting und Auditing an der Leuphana Universtität Lüneburg, eingeladen hatte. An ihr beteiligten sich

  • WP/StB Ellen Simon-Heckroth (Partnerin, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft),
  • WP/StB Susanne Kolb (Leitung Audit Compliance und Qualitätssicherung, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) und
  • Klaus Rainer Kirchhoff (Founder and CEO, Kirchhoff Consult AG).
In seinem Einführungsvortrag befasste sich der Gastgeber Professor Patrick Velte zunächst mit dem CSR-RL-UG als Ausgangspunkt. Nachhaltigkeit und Ethik seien Themen mit gewachsener Bedeutung, an denen man heute nicht mehr vorbeikomme.

Nachhaltigkeit als Mittelstandsthema?

In einer ersten Fragerunde wurde erörtert, ob die Einbeziehung des Mittelstands zu erwarten sei. Hier konnte Kirchhoff seinen reichhaltigen Erfahrungsschatz ins Spiel bringen, da er sich bereits seit 30 Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst: Die Gesellschaft und nun auch der Kapitalmarkt entwickeln ein immer größeres Bewusstsein, als Beispiel nannte er Fonds mit Fokus auf Nachhaltigkeit. Dies werde die Unternehmen stark herausfordern. Notwendig seien auch Geschäftsmodell-Anpassungen, wobei Ökologie nur ein Bestandteil sein könne.

Allerdings seien umfassende Nachhaltigkeitsstrategien noch nicht in den Köpfen der Vorstände verankert. Das gehe immer noch deutlich zu langsam – ähnlich wie übrigens bei der Digitalisierung. Kirchhoff sieht das Integrated Reporting als guten Weg, um über die Thematik zu berichten. Allerdings würden bisher kritische Themen noch zu wenig aufgegriffen. Die Qualität der Berichte sei noch stark ausbaufähig, was sich ändern werde, wenn seitens der Investoren mehr nachgefragt wird.

Freiwillige Prüfung ausreichend?

Susanne Kolb befasste sich mit der Frage, warum keine Prüfungspflicht seitens des Gesetzgebers vorgesehen ist. Hierzu verwies sie darauf, dass mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren schon länger gesteuert werde, so z.B. mit dem Faktor Kundenzufriedenheit in Hotels. Die Berichterstattung darüber im Lagebericht müsse auch geprüft werden. Bisher sei der Lagebericht aber im Rahmen der Gesamtprüfung eher stiefmütterlich behandelt worden. Jetzt gebe es einen Bedeutungszuwachs mit den neuen gesetzlichen Anforderungen, wobei auch hinsichtlich der nichtfinanziellen Erklärung eine freiwillige Prüfung möglich sei.

Einfluss der ISA-Standards

An Ellen Simon-Heckroth wurde die Frage gerichtet, welchen Einfluss die ISA-Standards haben. Sie verwies zunächst darauf, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen auch die nichtfinanzielle Berichterstattung mehrheitlich freiwillig prüfen lassen. Treiber für die Prüfungsaufträge seien die Aufsichtsräte, weil diese inhaltlich prüfen müssen, schon deswegen, um Haftungsgefahren entgegenzuwirken. ISA 720 verpflichtet zum kritischen Lesen und Würdigen der nichtfinanziellen Erklärung. Sollten Differenzen zu den sonstigen Aussagen im Geschäftsbericht bestehen (bspw. weist die nichtfinanzielle Erklärung keine Umweltrisiken aus, gleichzeitig gibt es aber Rückstellungen für Bodenkontaminationen), müsse darüber berichtet werden. Das stehe aber unter dem Vorbehalt, dass der Vorstand von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbindet.

Weiterhin wurde noch die Frage diskutiert, ob die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder eher durch Consultants vorgenommen werden solle. Hierzu wurde angeführt, dass für Wirtschaftsprüfer insbesondere spreche, dass sie einer strengen Überwachung durch Aufsichtsorgane wie z.B. die APAK unterliegen und nur auf der Basis einer sehr qualifizierten Ausbildung tätig werden können. Sehr hohe Unabhängigkeitsstandards seien einzuhalten: Es dürfe nicht geprüft werden, was beraten wurde.

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