Mit dem Gesetz zur Stärkung des Finanzmarkts und der Versicherungsaufsicht vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2305, wurden erstmals sowohl im KWG als auch im VAG Regelungen zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen eingeführt. Mit dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung vom 09.12.2010, BGBl. I S. 1900, kamen weitere relevante Vorschriften im KWG hinzu. Geregelt sind Anzeigepflichten, materielle Anforderungen und Maßnahmen bezüglich der Mandatsträger.
Das am 22. Februar 2010 erstmals veröffentlichte „Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG“ sollte den Unternehmen die neuen Vorschriften erläutern.
Die BaFin hat die gesammelten Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis nunmehr zum Anlass genommen, das Merkblatt hinsichtlich häufig auftauchender Fragestellungen zu ergänzen und zu überarbeiten.
Weitere Informationen: BaFin
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