In einem neuen Vorstoß zum Umgang mit Fehlverhalten durch eigene Mitarbeiter schlägt die Bank of England rückwirkendes „Claw-back“ vor, das heißt konkreter die Möglichkeit, bis zu 6 Jahren nach Auszahlung bereits übertragene Boni zurücknehmen zu können. Alle unter der PRA zugelassenen Banken sollen die Möglichkeit bekommen, entsprechende Vertragsgestaltungen einzuführen.
Die Bedingungen, unter welchen bereits übertragene Entgelte rückverlangt werden könnten seien dann diskutabel, wenn
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