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Bundeskabinett beschließt Reform des Aktienrechts

Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2011 die von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Novelle des Aktienrechts beschlossen. Dadurch wird für Kreditinstitute die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben vereinfacht. Zudem werden die Beteiligungsstrukturen von nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften erheblich transparenter.

Die Aktienrechtsnovelle 2012 entwickelt das Aktienrecht weiter und stärkt das Vertrauen in den Finanzmarkt. Mit der Aktienrechtsreform werden laut Leutheusser-Schnarrenberger auch Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen.

Aktiengesellschaften und insbesondere in Not geratenen Kreditinstituten wird eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wesentlich erleichtert, indem ihnen die Herausgabe von "umgekehrten Wandelschuldverschreibungen" ermöglicht wird.

Künftig können die Unternehmen auch Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ausgeben. Das vereinfacht Kreditinstituten die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalvorgaben.

Die Beteiligungsstrukturen von nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften werden erheblich transparenter. Die Ausgabe von Inhaberaktien wird dazu an besondere Voraussetzungen geknüpft.

Schließlich finden sich in dem Entwurf zahlreiche Klarstellungen und Korrekturen, die Rechtsunsicherheiten in der Aktienrechtspraxis beilegen und Unternehmen Zweifelsfragen ersparen. Dazu gehört etwa die Klarstellung, aufgrund welcher Rechtsgrundlage von den öffentlichen Eigentümern entsandte Aufsichtsräte einer Berichtspflicht unterliegen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet.

Weitere Informationen und Download des Gesetzesentwurfs: BMJ

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