Die Änderungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes betreffen besonders Verschmelzungen und Spaltungen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes dient in erster Linie der Umsetzung einer EU-Richtlinie (2009/109/EG) in nationales Recht. Ziel ist es, die Verwaltungslasten für in der Europäischen Union ansässige Unternehmen im Zusammenhang mit Umwandlungsmaßnahmen zu verringern. Dies gilt gerade für die Erfüllung von Berichts- und Informationspflichten (vgl. dazu auch Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 31. Mai 2011). Zugleich sollen die Informationsinteressen der von einer Umwandlung Betroffenen (Gesellschafter und Gläubiger) geschützt bleiben.
Die Änderungen betreffen:
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