COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 06 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 03 (2025)
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 24.11.
    Geldwäsche-Compliance
  • 25.11.
    Praxislehrgang Tax Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Ifrs Arbeitskreis Rechnungslegung Praxis Deutschland Banken Anforderungen Berichterstattung Kreditinstituten Unternehmen Rahmen internen Bedeutung Compliance PS 980
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Bundesrechtsanwaltskammer gegen Einführung einer Unternehmensstrafe

Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen die Einführung einer neuen strafrechtlichen Sanktion von juristischen Personen des Wirtschaftslebens in Form einer „Unternehmensstrafe“ aus, wie sie in jüngster Zeit insbesondere aus dem Bereich der Politik propagiert werde.

Sie sehe hierfür weder ein kriminalpolitisches noch ein rechtliches Bedürfnis. Weder sei ein signifikanter Anstieg sog. Unternehmenskriminalität zu verzeichnen, d.h. von Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden und denen mit neuartigen Sanktionen präventiv begegnet werden müsste, noch seien Ungleichbehandlungen von Unternehmen in der Strafverfolgungspraxis ersichtlich, die aus dem Fehlen geeigneter Sanktionen resultieren würden.

Vielmehr sei eine besorgniserregende Erosion des Legalitätsprinzips zu beobachten, die daraus folge, dass sich in der Praxis der Strafverfolgung die materiellen Vorteile, die dem Staat aus den bereits vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen zufließen (können) (Unternehmensgeldbuße, Verfall), zunehmend verselbständigen. Die Höhe solcher Sanktionen werde sowohl für die Art und Weise der Strafverfolgung als auch für den Inhalt „einvernehmlicher“ Verfahrensbeendigungen immer bedeutsamer.

Die an sich begrüßenswerten Möglichkeiten der Verständigung im Strafverfahren würden dadurch zunehmend den Charakter ökonomisch motivierter und dominierter Aushandlungsprozesse gewinnen, nicht zuletzt auch zulasten der Rechte Einzelner. Die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet, dass die angestrebte Pönalisierung von Unternehmen den Prozess der „Ökonomisierung“ und „Privatisierung“ von Strafverfahren – oder: „Amerikanisierung“ – verstärken und das Institut der Strafe im Ergebnis schwächen würde.

Ein Defizit gegenüber anderen Rechtsordnungen bestehe laut der Bundesrechtsanwaltskammer nicht. Die vorhandenen rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität seien ausreichend.

Anstelle einer Ausweitung des Strafrechts empfiehlt die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme die Beseitigung diverser aus ihrer Sicht rechtsstaatlicher Defizite.

Download der Stellungnahme (10 Seiten): Bundesrechtsanwaltskammer

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück