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Geldwäsche  
12.01.2015

Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle 2014

Geldwäsche aktiv bekämpfen (© Fotolia, Imagemaker)
Die Bundesregierung geht weiter aktiv gegen Geldwäsche vor. Mit der soeben beschlossenen Aktienrechtsnovelle wird eine Forderung des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, FATF, nachgekommen.
Die Aufräumarbeiten auf den Finanz- und Aktienmärkten geht weiter. Die Bundesregierung hat Anfang Januar die Aktienrechtsnovelle 2014 beschlossen. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien vor. Ziel ist es, Beteiligungsstrukturen nicht börsennotierter Aktiengesellschaften zum Zwecke einer effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung transparenter zu gestalten.

Maas: Bundesregierung kommt Forderung der Financial Action Task Force nach

Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist dieser Schritt notwendig, "damit die zuständigen Ermittlungsbehörden bei Geldwäschedelikten über eine brauchbare Spur zur Ermittlung der Identität der Aktionäre verfügen. Das ist auch ein klares Signal zur noch besseren Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche." Mit der Neuregelung komme man der Forderung der Financial Action Task Force (FATF) nach, so Maas weiter.

Die Task Force hat seit längerem kritisiert, dass die deutsche Inhaberaktie bei nicht börsennotierten Unternehmen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begünstige. Aktuell ist es möglich, Änderungen im Gesellschafterbestand so zu verbergen, dass Gesellschaften oft nicht wissen, wer ihre Aktionäre eigentlich sind.

Börsennotierte Unternehmen trifft dieser Verdacht nicht, da diese bereits der engmaschigen kapitalmarktrechtlichen Beteiligungspublizität nach dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen.

Immobilisierung der Inhaberaktie soll Transparenz bringen

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass nicht börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktien zukünftig nur ausgeben dürfen, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt sind.

Hierdurch wird die Inhaberaktie "immobil": Übertragungsvorgänge werden durch entsprechende Kontenbuchungen nachvollziehbar. Ermittlungsbehörden können daher zukünftig die Ermittlungsspur "Wertpapiersammelbank" bei Geldwäschedelikten regelmäßig über die Verwahrkette die Identität der Aktionäre ermitteln.

Hiervon nicht betroffen ist das Wahlrecht bei nicht börsennotierten Gesellschaften zwischen Namens- und Inhaberaktien.

Hand in Hand mit der Finanzmarktregulierung

Der Gesetzesentwurf sieht zudem weitere Verbesserungen im Aktienrecht vor. Neben einer Vielzahl von technischen Änderungen und Klarstellungen, reagiert die Bundesregierung auch auf die Folgen der Finanzmarktkriese 2008.
  • Aktiengesellschaften können nach dem Gesetzentwurf so genannte. umgekehrte Wandelschuldverschreibungen ausgeben. Bisher sieht das Gesetz nur ein Wandlungsrecht der Anleihegläubiger vor. Künftig sollen auch Gesellschaften diese Möglichkeit haben. Die Maßnahme erleichtert Unternehmen und insbesondere in Not geratene Kreditinstitute eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital.
  • Zudem soll die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne zwingenden Nachzahlungsanspruch auf ausgefallene Dividenden ermöglicht werden. Damit können Kreditinstitute die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorgaben besser erfüllen. (Quelle: BMJV)

Hintergrund Financial Action Task Force

Die Financial Action Task Force (FATF) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Task Force wurde 1989 anlässlich des G7-Gipfels gegründet. Der FATF gehören aktuell 36 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, an.

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Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | 12:00 Uhr, 12.01.2015

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