COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 04 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 04 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 04 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 08.09.
    Krypto und Compliance
  • 08.09. bis 11.09. Köln
    Compliance Officer (TÜV)
  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Deutschland Fraud Prüfung Arbeitskreis Controlling deutschen Revision Unternehmen deutsches Banken internen Management Institut Analyse Risikomanagement
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Nachgefragt bei Prof. Dr. Ewelt-Knauer (Teil 2)  
10.06.2016

Compliance-Officer definieren ihre Rolle schon jetzt als Coach und Mediator

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Prof. Dr. Corinna-Ewelt Knauer forscht zu aktuellen Compliance-Themen. (Foto: Joachim Pantel, Studio Wiegel, Münster)
Die Compliance ist im Wandel. Über aktuelle Entwicklungen und über das veränderte Rollenbild von Compliance-Officern sprach die ESV-Redaktion mit Frau Prof. Dr. Ewelt-Knauer.
Frau Prof. Dr. Ewelt-Knauer, viele Unternehmen reden zwar über Compliance. In der Realität fahren viele aber immer noch auf „Sicht”. Das heißt, viele Unternehmen verfügen immer noch nicht über ein Compliance-Management-System (CMS). Woher kommt die Zurückhaltung?

Corinna Ewelt-Knauer: Ja, ich stimme Ihnen zu, dass Unternehmen mehr tun können und müssen. Allerdings darf man meines Erachtens mit Unternehmen auch nicht zu hart ins Gericht gehen. Unternehmen haben derzeit auch keine Langeweile. Unternehmen müssen ständig neue gesetzliche Vorgaben umsetzen oder Auflagen erfüllen. Zudem fordern Investoren, dass Unternehmen permanent ihre Effizienz steigern und innovative Produkte entwickeln. Man muss eben auch realistisch bleiben, wie viel ein Unternehmen schaffen kann. Auch darf man nicht die relativ kurze Zeitspanne vergessen, in der Compliance zu einem bedeutsamen Thema geworden ist. Bis in die späten 90er-Jahre waren Bestechungsgelder ja noch eine akzeptierte Geschäftsmethode, die sogar steuerlich begünstigt war. Seitdem hat sich auch durchaus schon ein wenig etwas bewegt bei Unternehmen. Insgesamt glaube ich, dass auch die jüngsten Skandale dazu beigetragen haben, dass das Thema Compliance von Unternehmensvorständen nun besondere Beachtung erfahren wird. Das von Ihnen angesprochene „Compliance-Management-System” wird mit Sicherheit eines der Herzstücke der Überlegungen sein.

Sie meinen also nicht, dass die aktuelle Zurückhaltung von Unternehmen beim Thema Compliance auf Kalkül oder Fahrlässigkeit beruht?

Corinna Ewelt-Knauer: Kalkül kann ich mir nicht vorstellen. Ich wüsste nicht, mit welchen Parametern Volkswagen beim Abgasskandal noch zu einem positiven Barwert kommen sollte. Wie eben schon gesagt, es war vielleicht eher ein zu geringes Problembewusstsein und vielleicht auch eine falsche Priorisierung.

Sollte der Gesetzgeber hier stärker einschreiten?

Corinna Ewelt-Knauer: Unternehmen und Gesetzgeber sollten gemeinsam überlegen, wie sie ein effektives Compliance-Management-System implementieren können. Oft wird „der Gesetzgeber” eher mit negativen Konnotationen belegt. Aber wenn man sich überlegt, wer denn „für den Gesetzgeber“ bspw. in Ministerien und Verwaltungseinheiten arbeitet, dann sind dies oftmals hochkompetente Personen, die viele gute Ideen und Erfahrungen zu diesem Thema beitragen können. Das Thema Steuer-Compliance beschäftigt deutsche Behörden doch seit Jahren. Insbesondere die Finanzverwaltung dürfte beim Thema Compliance meines Erachtens daher gute Ratschläge geben können. Ich würde hier also „den Gesetzgeber“ eher als Dialogpartner und weniger als ultimative Drohkulisse interpretieren wollen.

Auf der diesjährigen Dico-Tagung wurde auf dem Podium zum Thema „Compliance in der Klemme” gefragt, ob – auch angesichts der bereits vorhandenen Regulierungsdichte – es wirklich sinnvoll sei, immer mehr Funktions- und Leistungsbereiche mit dem Zusatz Compliance zu versehen, Stichwort: Bindestrich-Compliance. Teilen Sie diese Einschätzung?

Corinna Ewelt-Knauer: Ich glaube, dass Unternehmen aktuell noch keine andere Lösung wissen, als zunächst erst einmal bestimmte Funktionsbereiche zu schaffen, in der Hoffnung, dass daraus eine unternehmensweite Compliance-Kultur erwächst. Wie ein solcher Prozess jedoch aussehen kann, dürfte wahrscheinlich sehr unternehmensindividuell sein und wird in Zukunft für Forschung und Praxis höchst spannend sein.

Eine weitere Frage war, ob man es mit der Compliance – zumindest in den Unternehmen, die über ein CMS verfügen – nicht in der Vergangenheit übertrieben habe. Gerade Führungskräfte versteifen sich auf die Einhaltung von Richtlinien, ganz nach dem Motto: Hauptsache „lawful”, auch wenn „awful”. Kann es also auch zu viel Compliance geben?

Corinna Ewelt-Knauer: Man muss auch ein wenig Verständnis für Führungskräfte haben. Sie stehen aktuell unter enormen Druck: Keine Führungskraft möchte gerne auf der Anklagebank sitzen und sich für einen Compliance-Skandal verantworten müssen. Für viele scheint eine formaljuristische Herangehensweise daher der rechtssicherste Weg zu sein. Aber ich gebe Ihnen Recht, eine effektive Compliance ist mehr als ein Papiertiger, der dazu führt, dass man bei einem Bestellvorgang noch 3 Formulare mehr ausfüllen muss. Formaljuristischen Vorgaben Leben einzuhauchen, dies wird eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre.

Blickt man auf Volkswagen, scheint es auch zu wenig Compliance zu geben. Kann eine veränderte Ausbildung Skandale wie bei VW verhindern helfen?

Corinna Ewelt-Knauer: Viele Unternehmen bieten Mitarbeitern Compliance-Schulungen an, um sie für Compliance-Fragen zu sensibilisieren, bzw. damit Mitarbeiter lernen, in Dilemma-Situationen richtig zu handeln. Dies ist grundsätzlich eine gute Idee, aber kann eben auch nur ein Baustein in einem umfänglichen Compliance-Management-System sein.

Muss sich auch was an dem Berufsbild des Compliance-Officer etwas ändern? Vielleicht mehr Coach/Mediator und weniger Officer?

Corinna Ewelt-Knauer: Ich glaube, dass die wenigstens Compliance-Officer sich als „Officer” sehen und ihre Rolle schon jetzt als Coach und Mediator definieren. Aktuell hat ein Compliance-Officer aber oftmals noch Stabstellen-Charakter. Ich bin mir aber sicher, dass wir in den nächsten Jahren sehen werden, wie sich Compliance mehr und mehr zu einer Querschnittsfunktion in Unternehmensorganigrammen entwickeln wird.

Den ersten Teil des Interviews lesen Sie auf ESV.info

(ESV/ms)

Zur Person

Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer ist Inhaberin der Universitätsprofessur für Financial Accounting an der Justus-Liebig Universität Gießen. Ihre Forschungsarbeiten konzentrieren sich auf den Themenkomplex Compliance, wobei sie vor allem auf Basis empirischer Evidenzen Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems ableitet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Fragestellungen, wie die aktuelle Compliance-Kultur insbesondere international agierender Konzerne umfänglich erfasst und positiv gestaltet werden kann.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück