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Deutscher Standardsetzer in der Rechnungslegung kündigt Vertrag mit BMJ

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat seinen Standardisierungsvertrag mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) gekündigt und will sich neu ordnen.

Die Neuordnung sei, so Heinz-Joachim Neubürger, Vorstandsvorsitzender des DRSC, vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise „dringend erforderlich.“ Um auf internationaler Ebene die Interessen deutscher Unternehmen wirkungsvoll vertreten zu können, weist das DRSC in seiner Erklärung auch auf die Notwendigkeit ausreichender Finanzmittel hin. Medienberichten zufolge sind Streitpunkte zur Finanzierung der Organisation eine Ursache für die Kündigung.

Das DRSC wurde vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung internationaler Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen gegründet. Ziel sei es gewesen, die deutsche Rechnungslegung stärker für internationale Entwicklungen zu öffnen. Mit dem Standardisierungsvertrag vom 3. September 1998 wurde das DRSC vom BMJ als privates Rechnungslegungsgremium anerkannt. Ihm wurden damit Aufgaben als nationaler Standardsetzer nach § 342 HGB übertragen (Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards).
Mit der Kündigung gehen die Aufgaben ab 2011 wieder auf das BMJ über. Inwieweit Deutschland an der Erarbeitung der IFRS in Zukunft mitwirkt, ist nun offen.

Weitere Informationen: Handelsblatt



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