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02.09.2022

Die Auswirkungen von Compliance-Maßnahmen auf die Sanktionierung von Verbänden

Von Melena Katharina Krause. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2022, 292 Seiten, 99,80 Euro, ISBN 978-3-339-12616-0.
Das Verbandssanktionsgesetz war von der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode angekündigt worden. Letztlich konnten sich die Koalitionsfraktionen nicht auf eine Fassung einigen. Auch wenn das Bundeskabinett ein Verbandssanktionsgesetz verabschiedete und in den Bundestag eingebracht hat, kam es nicht zur Umsetzung. Der Dissens zwischen SPD und CDU/CSU verhinderte die Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat. Im Koalitionsvertrag der neuen Koalition wird zwar über neuen Compliance- und Corporate- Governance-Regeln geschrieben, aber ein Unternehmensstrafrecht, wie das Verbandssanktionsgesetz in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, steht nicht auf der Tagesordnung. Die akuten Krisen tun ein Übriges dazu, dass eine Neuauflage des Gesetzes derzeit nicht auf der Tagesordnung steht.

Angesichts der Tatsache, dass Deutschland hinsichtlich der Verhängung von Kriminalstrafen gegen Unternehmen in Europa eine Ausnahmestellung hat, ist jedoch zu erwarten, dass die Diskussion über ein Unternehmensstrafrecht spätestens dann wieder aufflammen werden, wenn die Zeitläufe sich wieder etwas beruhigt haben. Neben Deutschland haben nur Griechenland, Bulgarien und Lettland ebenfalls kein Unternehmensstrafrecht. Das Unverständnis darüber, dass Unternehmen in Deutschland nicht nur too big to fail, sondern auch too big to jail sind, ist groß. Die zentrale Fragestellung des Buches, das als Dissertation an der Universität Leipzig angenommen wurde, ist, wie sich die Etablierung von Compliance-Maßnahmen in Unternehmen auf die Strafen auswirken sollen, also ob sich Prävention strafmildernd auswirken soll.

Die Arbeit übernimmt den erweiterten Compliance-Begriff, nach dem auch selbst bestimmte Regeln Gegenstand des Compliance-Managements sind. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass es keine Pf licht zur Einführung eines Compliance-Managements gibt – allerdings eine Legalitätspflicht der Unternehmen. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Haftung nach dem heute herrschenden Regime nach § 30 OWiG grundsätzlich nicht durch Compliance-Maßnahmen abbedungen werden kann. Allerdings können Compliance-Maßnahmen gegen eine Aufsichtspflichtverletzung, die nach § 130 OWiG zu Haftung führt, ins Feld geführt werden. Ein wichtiger Praxishinweis für Unternehmen ist, dass Staatsanwaltschaften einen weiten Ermessensspielraum bei den Verfahren gegen Unternehmen haben. Dabei hält die Autorin das Nachtatverhalten besonders für Bedeutung. Diese Bedeutung zeigt sich insbesondere, wie Unternehmen gegen die individuell Beschuldigten vorgehen und wie sie Maßnahmen in ihr Compliance-Management-System integrieren, die zukünftig die gleiche Tat verhindern.

Im Buch schließt sich ein Rechtsvergleich mit dem österreichischen und dem US-amerikanischen Recht an. Die Autorin konstatiert für das amerikanische Recht einen fortschrittlichen Stand. Die „Bewährungsauflagen“ für den sanktionierten Verband werden sehr positiv gesehen. Auch der in den USA übliche Monitor wird begrüßt. Allerdings wird die Gefahr betont, dass aus der „Besserungsauflage“ eine Strafe wird, auch weil das Unternehmen die Kosten des Monitors tragen muss. Für die rechtliche Realität ist es ein wichtiger Hinweis, dass es in den USA ein Vollzugsdefizit gibt. Nur wenige Unternehmen werden auf Compliance-Maßnahmen verpflichtet, und nur wenige erfüllen die Compliance-Anforderungen des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Den Verfolgungsbehörden empfiehlt die Autorin die Übernahme der Anforderungen an Compliance-Maßnahmen, wie sie amerikanische Unternehmen erfüllen müssen, für die Entscheidung einer Einstellung eines Verfahrens. Auch in Österreich stellt die Autorin die geringe Zahl von Verurteilungen fest, die die Regeln aus praktischer Sicht durchaus infrage stellen.

Am Ende stellt das Buch einen eigenen Gesetzentwurf für die Berücksichtigung von Compliance- Maßnahmen bei Verfahren vor. Interessant und innovativ ist dabei insbesondere die Sanktionszumessung mithilfe eines Scoring-Systems.

Insgesamt ein interessantes Buch, allerdings eher für den Rechtswissenschaftler als Praktiker geeignet. Doch gibt es einige wertvolle Hinweise, die insbesondere für Praktiker relevant sein können, die sich in den USA mit Compliance-Problemen konfrontiert sehen.

Prof. Dr. Stefan Behringer, Hochschule Luzern

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Ausgabe 4/2022
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