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Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Ein Vergleich der Regelungen des HGB sowie berufsrechtlicher Normen mit den europarechtlichen Vorgaben und den Regelungen des US-amerikanischen Sarbanes Oxley Act. Von Dirk Michel, Duncker & Humblot, Berlin 2014, 571 S., 99,90 Euro.

Am 27. 5. 2014 veröffentlichte das Amtsblatt der EU die neue Verordnung für die Abschlussprüfer börsennotierter, im öffentlichen Interesse stehender Unternehmen. Auch Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie gab das Amtsblatt bekannt. Mit der Umsetzung beschäftigt sich derzeit die deutsche Bundesregierung. Deshalb kommt die an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln als Dissertation angenommene Untersuchung „Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers“ von Dirk Michel genau zum richtigen Zeitpunkt.

Die Arbeit zeichnet sich besonders durch ihr siebtes Kapital aus. Auf 270 Seiten und damit auf mehr als der Hälfte des Textes setzt sich der Autor ausführlich und bestens lesbar mit sämtlichen Vorgaben des deutschen Rechts zur Prüferunabhängigkeit auseinander. Diese Ausführungen dürften sich als Bereicherung erweisen für die tägliche Arbeit von Wirtschaftsprüfern und von Rechtsanwälten, die im prüferischen Berufs- und Haftungsrecht beraten. Gerade weil sich Michel lückenlos mit allen Regelungen beschäftigt und die relevanten Gerichtsurteile ebenso wie das Schrifttum dazu umfassend auswertet, ist seine Untersuchung eine willkommene Alternative zu der im Bereich des Berufs- und Haftungsrechts der Wirtschaftsprüfer leider nur spärlich vorhandenen Kommentarliteratur.

Michel erörtert zudem die Vorschriften des US- und des Europarechts. Das hilft dem Leser bei der Einordnung der Problematik. Denn die Unternehmens- und Bilanzskandale um Lehman Brothers, Enron und WorldCom, die den Anstoß für die Stärkung der Prüferunabhängigkeit gaben, ereigneten sich bekanntlich in den USA. Die Initiative zur Verschärfung des Berufsrechts ging deshalb von den USA aus. Die EU-Kommission folgte. Zurecht kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass das deutsche Recht die Vorgaben aus den USA und von der EU weitestgehend erfüllt. Seiner Untersuchung tut es keinen Abbruch, dass der Autor die neue Verordnung und die Änderungsrichtlinie nicht mehr berücksichtigen konnte. Denn als Kenner der Materie war es Michel ein Leichtes, deren Verschärfungen zu antizipieren.

Genau wie die Verordnung verlangt er für die Prüfer börsennotierter Unternehmen ein weitgehendes Verbot von Rechts- und Steuerberatung. Dem Berater gibt er einen nützlichen Überblick über die von ihm ausnahmsweise für zulässig gehaltenen Beratungsleistungen. So wie die Verordnung tritt der Verfasser zudem für eine externe Prüferrotation ein, d.h. den Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und nicht nur ihres Personals nach einer bestimmten Anzahl von Abschlussprüfungen. Ebenso fordert er, dass der Aufsichtsrat alle zusätzlichen Beratungsleistungen des Abschlussprüfers freigibt. Als Geschäftsführer des Europäischen Zentrums für Freie Berufe an seiner Almer Mater, der Universität Köln, wird sich Michel in den weiteren, gesetzgeberischen Prozess einbringen. Sicher hören das gerade die Inhaber kleinerer und mittlerer Prüfer- und Beraterpraxen gern – sind sie doch typische Vertreter der freien Berufe, die das Institut mit seiner Forschung adressiert.

RA Dr. Philipp Fölsing, Hamburg

Quelle: ZCG Zeitschrift für Corporate Governance Heft 4/2015

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