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Durchbruch bei der Finanztransaktionsteuer

Die Bundesregierung konnte beim Treffen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister am 9. Oktober 2012 in Luxemburg einen wichtigen Etappenerfolg feiern: Zusammen mit Frankreich gelang es Deutschland, neun weitere Staaten für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit zu gewinnen. Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien unterstützen den Antrag, weitere Staaten könnten noch folgen.

Mit der FTT soll die Finanzbranche an der Bewältigung der Krisenkosten beteiligt werden. Mindestens neun Mitgliedstaaten müssen einen Antrag auf Verstärkte Zusammenarbeit stellen, damit dieser an die Europäische Kommission übermittelt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass in Kürze elf Anträge vorliegen werden.

Danach sind folgende Schritte bis zur Einführung einer FTT zu gehen:

  • Die Europäische Kommission arbeitet einen Vorschlag für eine FTT in Verstärkter Zusammenarbeit aus.
  • Der Vorschlag der Kommission muss vom Europäischen Parlament mit einfacher Mehrheit gebilligt werden.
  • Auch der Rat muss die zur Verstärkten Zusammenarbeit bereiten Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit dazu ermächtigen.
  • Daran schließt sich die inhaltliche Ausarbeitung der FTT in den Arbeitsgruppen des Rates an, und zwar in der Zusammensetzung der teilnehmenden Staaten an der Verstärkten Zusammenarbeit.
  • Schlussendlich muss der endgültige Gesetzestext zur Einführung einer FTT von den an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.

Neben der FTT waren folgende Tagesordnungspunkte der ECOFIN-Sitzung von Relevanz:

Umsetzung von Basel III beschleunigen

Die Bundesregierung hat erneut den Druck erhöht hinsichtlich der Umsetzung von Basel III. Noch immer dauern die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der EU zu den beiden Regelwerken CRR (die Verordnung) und CRD IV (die Richtlinie) an, die verschärfte Eigenkapitalvorgaben für Banken etablieren sollen: Unter anderem sollen Banken das sogenannte „harte Kernkapital“ um das Dreieinhalbfache erhöhen und neue Kapitalpuffer einführen, um mit stärkerer Eigenmittelausstattung in wirtschaftlich starken Zeiten die Fähigkeit zu erhöhen, Verluste in Krisenzeiten aufzufangen. Im Rahmen der G20 wurde vereinbart, sicherzustellen, dass die verschärften Regeln für Banken zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Nachdem die Bundesregierung bereits das nationale Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht hat, hat sie nun intensive Gespräche mit Vertretern des Europäischen Parlaments und der EU-Partnerstaaten aufgenommen, um die Verhandlungen der europäischen Regelwerke rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Europäische Bankenaufsicht: Qualität vor Schnelligkeit

Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Finanzminister über den Stand der Diskussion zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission informiert. Zentrale Fragen, z.B. wie eine klare Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden aussehen soll, sind noch zu klären. Einigkeit herrscht darüber, dass eine schlagkräftige europäische Bankenaufsicht, ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus, ein Großprojekt für die weitere europäische Integration ist. Substanz und Gründlichkeit haben also bei den Vorbereitungen Priorität vor der Geschwindigkeit der Umsetzung.

Am Vortag der ECOFIN-Sitzung, am 8. Oktober 2012, sind traditionell die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets im Rahmen der Eurogruppe zusammengetroffen und haben sich zur Freigabe der nächsten Finanzhilfe-Tranche für Portugal sowie zur Lage in Griechenland, Spanien und Zypern ausgetauscht.

Die nächsten Sitzungen von Eurogruppe und ECOFIN finden am 12. bzw. 13. November 2012 statt.

Weitere Informationen: BMF; News auf COMPLIANCEdigital vom 12. Januar 2012

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