Ab 2012 besteht die Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz. Im Rahmen einer Pilotphase dazu nimmt das BMF bis 30. Juni von Unternehmen Datensätze und Evaluierungsbögen entgegen.
Die Pilotphase läuft seit Februar 2011. Durch Übermittlung von Daten und Ausfüllen eines Evaluierungsbogens haben Unternehmen, so das Bundesfinanzministerium (BMF), die Möglichkeit, an der Gestaltung der E-Bilanz, besonders der Optimierung der Taxonomie – dem Klassifikationsschema für die zu übermittelnden Daten – mitzuwirken.
Die Finanzverwaltung nimmt bis Ende Juni 2011 auch weiterhin von Unternehmen, die eine Teststeuernummer erhalten haben, Datensätze und Evaluierungsbögen entgegen.
Unternehmen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanzen elektronisch per E-Bilanz an die Finanzämter zu vermitteln. Gesetzliche Grundlage ist hierfür das bereits 2008 beschlossene Steuerbürokratieabbaugesetz, 2010 wurde vom BMF ein erster Entwurf zur Taxonomie veröffentlicht. Die aus der Pilotphase gewonnenen Kenntnisse will das BMF in die Überarbeitung dieses Entwurfes einfließen lassen. Über die Auswertungsergebnisse der Pilotphase wird das Ministerium nach eigenen Angaben zu gegebener Zeit informieren.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Finanzen
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