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E-Bilanzen: Wird § 5b EStG ausgesetzt?

Nach dem tatsächlich so genannten Steuerbürokratieabbaugesetz soll die Einreichung elektronischer Bilanzen für Geschäftsjahre erfolgen, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Kritiker fordern die Abschaffung des § 5b EStG vor seiner erstmaligen Anwendung.

Das „Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)“ vom 19.12.2008 sollte eigentlich ein „Meilenstein auf dem Weg zum vollständigen Abbau überflüssiger Steuerbürokratie“ zu sein. Unabhängig von Größenkriterien müssen danach alle Steuerpflichtigen z.B. Steuererklärungen und Unterlagen zur Gewinnermittlung wie Bilanz, GuV oder Einnahmenüberschuss-Rechnung elektronisch an das Finanzamt in Form eines so genannten XBRL-Datensatzes übermitteln.

Nach zwei BMF-Schreiben vom Januar und Februar 2010 wurde mit Datum vom 31.08.2010 (Az.: IV C 6 – S 2133-b/10/10001) ein weiterer Entwurf eines BMF-Schreibens mit einer allgemeinen Darstellung der Taxonomie sowie mit einer über 300 Seiten umfassenden „Kontierungshilfe“ veröffentlicht. In ersten Reaktionen wurde diese taxonomische Kontierungsanordnung sehr kritisch gesehen, zu Recht befürchtet wird z.B. seitens des Präsidenten der Bundesteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, dass die Vorschrift des § 5b EStG kaum im Sinne einer gerechten Steuererhebung gehandhabt werden könne. Zwar seien entsprechende Erklärungen erst ab Mitte 2012 fällig, aber es müsse ab dem 1.1.2011 danach gebucht werden. Aus der Sicht der Steuerberater scheint es dennoch derzeit fraglich, ob der Prozess der Umstellung auf die elektronische Übermittlung noch aufzuhalten ist.

Da sich neben einer massiven Zusatzbelastung für Steuerpflichtige und Finanzämter mit einem gewaltigen Aufbau von Bürokratiekosten insbesondere allumfassende elek¬tronische Einblicke in die Buchungsunterlagen aller steuerpflichtigen Unternehmerinnen und Unternehmer ergeben, bleibt dennoch die Hoffnung, dass praxisgerechte Einschränkungen hinsichtlich des betroffenen Personenkreises bzw. zeitliche Verschiebungen noch beschlossen werden – die nächste Anhörung in dieser Sache wird am 11.10.2010 im Bundesministerium der Finanzen stattfinden.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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