Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Als Grund dafür wird in einer Meldung vom 18. Juli 2011 die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur angegeben. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird.
Beim ELENA-Verfahren geht es insbesondere um die Speicherung von Arbeitnehmerdaten. So sind seit Anfang 2010 etwa die Gehaltsdaten elektronisch an die Sozialversicherungen zu melden. Das BMWi wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, auf dessen Basis die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden können. Damit die bisherigen Investitionen nicht völlig nutzlos verpuffen, soll das BMAS ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Noch Mitte letzten Jahres hatten sich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hinsichtlich des ELENA-Verfahrens für eine Weiterentwicklung ausgesprochen, um so die Entlastung von „Papierbescheinigungen“ vorantreiben zu können (vgl. die Nachricht auf ComplianceDIGITAL vom 6. Juli 2010).
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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