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Deutscher Corporate Governance Kodex  
08.02.2019

Ergebnisse der Konsultation zur DCGK-Reform

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Bereits mehr als 100 Stellungnahmen sind eingegangen (Foto: ra2 studio/Fotolia.com)
Nach Ablauf der Konsultationsfrist zur DCGK-Reform formiert sich der Widerstand: Einsehbar sind mehr als 100 Stellungnahmen zu den Plänen.
Nachdem die DCGK-Regierungskommission am 6. November 2018 den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) veröffentlicht hatte, ist nun die Konsultationsfrist am 31. Januar 2019 abgelaufen. Mehr als 100 Stellungnahmen sind eingegangen und unter https://www.dcgk.de/de/konsultationen/eingereichte-stellungnahmen.html einsehbar.

DCGK: Zielsetzung der Überarbeitung

Ziel der Reform ist es, die Relevanz und Akzeptanz des Kodex bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen. Hierfür soll der Kodex verschlankt, neu strukturiert und lesbarer gemacht werden. Neben neuen Empfehlungen zur Unabhängigkeit und zur Vorstandsvergütung werden Standards für möglichst viele Stakeholder angestrebt. Damit soll ein unüberschaubares Nebeneinander von gesetzlich legitimiertem Kodex einerseits und einer Vielzahl von Voting-Guidelines andererseits verhindert werden.

DCGK-Reform: Ziel verfehlt?

In einer ersten Stellungnahme vom 8. Februar 2019 wird in den GermanBoardNews auf den geballten Widerstand gegen die Reform des DCGK hingewiesen. Neben der unveränderten Detailtiefe sorge auch das geplante „Apply-and-Explain-Prinzip” für Unmut. Von einer „Aufblähung der Berichte ohne inhaltlichen Mehrwert” ist die Rede und von einem „Widerspruch zum bewährten Comply-or-Explain-Prinzip”. Das zeige, dass die Corporate-Governance-Debatte in Deutschland lebe – und dass die Kodex-Reform viel Diskussionsbedarf mit sich bringe (zur Vorberichterstattung s.u. COMPLIANCEdigital.de).

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Hohe Stakeholder-Erwartungen an unternehmerische Transparenz und klare Kommunikation, aber auch die gestiegene gesellschaftliche Sensibilität für gute und regelkonforme Unternehmenssteuerung nehmen Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in die Pflicht. Auch Sanktions- und Haftungsrisiken müssen Sie mit Weitsicht und geeigneten Instrumenten begegnen, im Großkonzern genauso wie im Mittelstand.

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