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Deutscher Corporate Governance Kodex  
21.12.2018

Reform in der Kritik

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Governance darf nicht zum Stillstand kommen, schon gar nicht in Zeiten des Wandels. (Foto: vege/Fotolia)
Die für 2019 anstehende Reformierung des DCGK schlägt  hohe Wellen: Noch läuft die Kommentierungsfrist, um eigene Positionen einzubringen.
Im Beitrag Corporate Governance: DCGK-Neufassung 2019 wurde Anfang November bereits über die anstehende Reform des DCGK berichtet. Seitdem ist neben Zustimmung auch massive Kritik laut geworden.

Nur ein Reförmchen …

Insbesondere wurde in den GermanBoardNews (GBN) vom 21.12.2018 die dort bereits am 30.11.2018 angekündigte Absicht bekräftigt, eine breit angelegte Vorstands- und Aufsichtsratsinitiative für eine tiefgreifende Corporate-Governance-Reform zu starten. Denn seit Veröffentlichung des Reformvorschlags der Regierungskommission, zu dem bis Ende Januar die Konsultationsfrist läuft, ist für Peter H. Dehnen, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. (VARD), klar: „Das wird alles andere als ein großer Wurf. Die aktuelle Reform wird allenfalls ein Reförmchen. Es reicht aber bei Weitem nicht, einige wenige inhaltliche Punkte abzuhaken (Vorstandsvergütung, Unabhängigkeit).“ Gefragt seien vielmehr Antworten auf grundsätzliche Fragen, z.B. nach der Legitimation und dem Auftrag der Regierungskommission.

… das zudem Stillstand verordnet

Ferner wird in den GBN vom 21. Dezember 2018 der erklärte Wille des Kommissionsvorsitzenden Rolf Nonnenmacher zitiert, wonach für mehrere Jahre nichts passieren soll – „verordneter Stillstand sozusagen, und das in Zeiten des rasanten Wandels.“ Dies hält Peter H. Dehnen für besonders bedenklich: „Wenn es so käme, würden viele Verantwortliche weiter Empfehlungen abhaken, statt zu diskutieren, was für ihr Unternehmen das Beste wäre (gerade mit Blick auf die digitale Transformation).“ Dehnen zeigt sich zutiefst überzeugt: „Governance-Stillstand kann sich unser Wirtschaftsstandort in Zeiten verschärften Wettbewerbs und rasanter technologischer Entwicklungen nicht erlauben.“

Zumindest Letzteres verdient Unterstützung: Bis zum 31. Januar 2019 besteht die Möglichkeit, sich an der Konsultation mit einer Stellungnahme an regierungskommission@dgck.de zu beteiligen.

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(ESV-Redaktion, uw)
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