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EU-Kommission will Rahmen für Corporate Governance in Unternehmen verbessern

Mit einem neuen Grünbuch startet die Europäische Kommission heute eine Konsultation zur Corporate Governance in europäischen Unternehmen. Die Wirksamkeit derzeitiger Regelungen, u.a. zur Vielfalt der Verwaltungsräte und zur rechtlichen Durchsetzung nationaler Kodizes, soll auf den Prüfstand.

Nach Ansicht der Kommission ist es eine Lektion aus der Finanzkrise, dass der bisherige Rahmen für Corporate Governance, der in der Regel auf Selbstregulierung beruhte, nicht die gewünschte Wirksamkeit erzielte. Unternehmen müssten unbedingt besser geführt werden. Diese Konsultation bezieht sich im Gegensatz zum Grünbuch Corporate Governance in Finanzinstituten 2010 (vgl. dazu Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 2. Juni 2011) nicht allein auf die Finanzbranche, sondern allgemein auf Unternehmen. Im Zentrum der Diskussion stehen die Vielfalt und Funktionsweise von Verwaltungsräten, die Beteiligung der Aktionäre an Corporate-Governance-Fragen sowie die Überwachung und rechtliche Durchsetzung nationaler Corporate-Governance-Kodizes:

  • 1. Verwaltungsräte: wirksames Funktionieren, Zusammensetzung (z.B. höhere geschlechterspezifische Diversität), Verfügbarkeit und zeitliches Engagement der Verwaltungsratsmitglieder, Risikomanagement, Vergütung der Mitglieder
  • 2. Steigerung der Beteiligung der Aktionäre an Corporate-Governance-Fragen, Förderung ihres Interesses an nachhaltigen Renditen und längerfristigen Leistungen, besserer Schutz von Minderheitsaktionären, Identifizierung von Aktionären Mechanismus für die Emittenten, mit dem sie ihre Aktionäre ermitteln können), Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Aktionären
  • 3. Verbesserung der Überwachung und rechtlichen Durchsetzung bestehender nationaler Corporate-Governance-Kodizes (Unternehmen, die den nationalen Corporate-Governance-Empfehlungen nicht nachkommen, haben ihre Gründe für die Abweichung darzulegen, etwaige detaillierte Regelungen hierfür), mehr Befugnisse für Aufsichtsbehörden auf dem Gebiet der Corporate-Governance-Erklärungen
Die Konsultation läuft bis zum 22. Juli 2011. Die Kommission will daraufhin alle Antworten prüfen und bis zum Herbst Ergebnisse zusammenfassen. Danach soll entschieden werden, ob Legislativvorschläge nötig sind.

Auf EU-Ebene besteht derzeit eine Reihe von Corporate-Governance-Grundsätzen und -regeln: Empfehlungen zur Unabhängigkeit nicht geschäftsführender Verwaltungsratmitglieder, zu Verwaltungsratsausschüssen und zur Vergütung. Zudem sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, eine Corporate-Governance-Erklärung zu veröffentlichen. Die Richtlinien zu Übernahmen (Richtlinie 2004/25/EG), Transparenz börsennotierter Unternehmen (Richtlinie 2004/109/EG), Aktionärsrechten (Richtlinie 2007/36/EG), Marktmissbrauch (2003/6/EG) und zur Abschlussprüfung (2006/43/EG) bilden die Grundlagen für die Corporate Governance in der EU.

Weitere Informationen: Europäische Kommission

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