Mit der EU-Ratingverordnung werden Ratingagenturen einer staatlichen Aufsicht unterstellt, in Deutschland ist dies zunächst die BaFin. Nun wurde die erste Agentur registriert.
Im Rahmen des so genannten Registrierungsverfahren wird einer Ratingagentur die Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist. Bereits tätige Ratingagenturen mussten nach Mitteilung der BaFin bereits zwischen 7. Juni und 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um auf dem Gebiet der EU weiter Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die erste entsprechend ihres Antrages geprüfte Agentur ist die Euler Hermes Rating GmbH.
Die BaFin ist bis zur Schaffung der neuen Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde für die Registrierung und Aufsicht der Ratingagenturen in Deutschland zuständig. Nach der EU-Ratingverordnung werden die Agenturen zu weitreichenden Verhaltensregeln verpflichtet. So müssen sie der Aufsicht regelmäßig über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. Sie sind auch verpflichtet, Interessenkonflikte im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten (vgl. auch Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 21. Januar 2010).
Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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