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Deregulierung  
05.03.2025

EU reduziert Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Regulierung des Nachhaltigkeitsreportings wird kräftig durcheinandergewürfelt. (Grafik: vegefox.com/stock.adobe.com)
Mit einer kurzfristig umzusetzenden Omnibus-Verordnung sollen umfassende Erleichterungen insbesondere für den Mittelstand verabschiedet werden.

Die EU-Kommission hat jetzt einen Vorschlag für das erste Omnibus-Paket zur Änderung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Demnach soll der Kreis der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen ebenso reduziert werden wie der Umfang der Berichtspflichten. Außerdem soll die Berichtspflicht für die meisten betroffenen Unternehmen erst später als bisher geplant einsetzen.

Beabsichtigt sind Vereinfachungen und Anpassungen bestehender Pflichten, insbesondere mit Blick auf

  • die Europäische Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD),
  • die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung,
  • die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).
Kurzfristig bedeutsam sind vor allem Änderungen bei den CSRD-Berichtspflichten. Das betrifft insbesondere folgende Punkte:
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
  • Begrenzung der Datenanforderungen aus der Wertschöpfungskette (Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden) auf die vom VSME-Standard vorgegebenen Informationen
  • Überarbeitung der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) in den nächsten sechs Monaten mit dem Ziel einer erheblichen Reduzierung der erforderlichen Datenpunkte
  • Streichung der bisher vorgesehenen sektorbezogenen Berichtsstandards
  • Keine Erhöhung der Prüfungsintensität von Limited Assurance (begrenzter Sicherheit) auf Reasonable Assurance (angemessener Sicherheit)

Bei den geplanten Anpassungen handelt es sich um Vorschläge, die noch den üblichen Prozess der Legislative in der EU durchlaufen müssen. Die möglicherweise nicht mehr betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sollten sich nicht der Illusion hingeben, dass damit das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung erledigt hat. So haben Banken bei einer Kreditvergabe zu prüfen, wie nachhaltig der Kreditnehmende wirtschaftet.

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