Die EU-Kommission hat jetzt einen Vorschlag für das erste Omnibus-Paket zur Änderung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Demnach soll der Kreis der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen ebenso reduziert werden wie der Umfang der Berichtspflichten. Außerdem soll die Berichtspflicht für die meisten betroffenen Unternehmen erst später als bisher geplant einsetzen.
Beabsichtigt sind Vereinfachungen und Anpassungen bestehender Pflichten, insbesondere mit Blick auf
Bei den geplanten Anpassungen handelt es sich um Vorschläge, die noch den üblichen Prozess der Legislative in der EU durchlaufen müssen. Die möglicherweise nicht mehr betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sollten sich nicht der Illusion hingeben, dass damit das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung erledigt hat. So haben Banken bei einer Kreditvergabe zu prüfen, wie nachhaltig der Kreditnehmende wirtschaftet.
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