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15.03.2019

EU-Schutzregeln für Whistleblower

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Whistleblower sollen in der EU künftig besser geschützt werden (Foto: Kir Smyslov/Fotolia.com)
In der EU haben sich das Parlament und der Rat auf Regeln zum Schutz von Whistleblowern geeinigt: Sie bieten sichere Wege für das Melden von Verstößen und sollen Vergeltungsmaßnahmen erschweren.
Bei den neuen Regeln handelt sich um die ersten EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern, wenn diese Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. Dies betrifft insbesondere
  • Steuerbetrug,
  • Geldwäsche oder
  • Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

Sicherheit der Hinweisgeber und Vertraulichkeit

Um die Sicherheit potenzieller Hinweisgeber und die Vertraulichkeit der offenbarten Informationen zu gewährleisten, dürfen Hinweisgeber gem. EU-Mitteilung vom 12. März 2019 in Zukunft Verstöße über interne und externe Kanäle melden. Je nach den Umständen des Falles können sich Hinweisgeber dann auch außerhalb ihrer Organisation direkt an die zuständige nationale Behörde sowie an die zuständigen Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU wenden.

Nicht bestraft werden Hinweisgeber, die ihre Kritik öffentlich machen, wenn auf ihren ursprünglichen internen Hinweis keine Reaktion erfolgte. Ohne vorhergehende interne Meldung sind öffentliche Hinweise straffrei möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit oder Vergeltungsmaßnahmen gegen die Hinweisgeber drohen.

Whistleblower: Schutz vor Repressalien

Der vereinbarte Text verbietet ausdrücklich Repressalien und führt Schutzmaßnahmen ein, damit ein Hinweisgeber nicht entlassen, degradiert, eingeschüchtert oder in anderer Weise tätlich angegriffen wird. Auch geschützt wird, wer Hinweisgeber unterstützt. Die EU empfiehlt ihren Mitgliedstaaten, den Hinweisgebern umfassende und unabhängige Informationen über Berichtswege und alternative Verfahren, kostenlose Beratung sowie rechtliche, finanzielle und psychologische Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Nächste Schritte

Die vorläufige Vereinbarung muss von den Botschaftern der Mitgliedstaaten (AStV) und dem Rechtsausschuss bestätigt werden, bevor sie von Plenum und Rat endgültig verabschiedet wird. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Whistleblower-Schutz in Europa

Einer 2017 durchgeführten Studie zufolge führt mangelnder Schutz von Hinweisgebern allein bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in der EU zu Schäden von 5,8 bis 9,6 Mrd. Euro im Jahr.
Dennoch ist bisher der Schutz von Hinweisgebern in den Mitgliedstaaten nur teilweise vorhanden. Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich bieten umfassenden Rechtsschutz. In den übrigen Ländern ist der Schutz nur teilweise gegeben oder auf bestimmte Sektoren oder Kategorien von Arbeitnehmern beschränkt.


Risk, Fraud & Compliance

Die ZRFC beleuchtet die facettenreiche Thematik mit Fokus auf den gesamten Compliance-Management-Prozess, praxisnah und fachübergreifend.

In den Rubriken Prevention – Detection – Management werden Ihnen Methoden, Systeme, Maßnahmen, Instrumente und Technologien zum Umgang mit Fraud und Non-Compliance vorgestellt, die

  • präventiv der zielgerichteten Verhinderung dienen,
  • die organisierte Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung unterstützen und
  • zur wirkungsvollen organisatorischen Umsetzung von geeigneten Maßnahmen beitragen.

In der Rubrik Legal werden übergreifende rechtliche Fragestellungen zu Risk, Fraud und Compliance erörtert.

In der wiederkehrenden Rubrik Profession finden Sie aktuelle Informationen zur Entwicklung des Berufsstands des Compliance Officers/-Beauftragten.

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