Wie der Informationsdienst des Bundestags hib mitteilt, steht dabei folgender Punkt zur Diskussion: In der Taxonomie werden Investitionen in die Atomenergie und bestimmte Investitionen in die Erdgasnutzung als nachhaltig und damit als förderungswürdig bezeichnet. Eine Vertreterin der Bundesregierung erklärte jetzt in einer Sitzung des Finanzausschusses, die Frist zur Stellungnahme sei bis zum 21.01.2022 verlängert worden. Die Haltung der Bundesregierung zur Atomenergie sei unverändert ablehnend. Erdgas sei eine wichtige Brückentechnologie beim Kohleausstieg.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, man wolle alles tun, um die Klimaziele zu erreichen. Energie müsse aber auch bezahlbar bleiben. In der EU müsse jedes Mitgliedsland selbst über seinen Energiemix entscheiden dürfen.
Die SPD-Fraktion bezeichnete die Taxonomie als wichtiges Element, um nachhaltiges Wirtschaften voranzubringen. Eine Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie werde abgelehnt. Man wisse aber auch, dass es dazu auf europäischer Ebene ein differenziertes Bild gebe. Erdgas könne als Übergangstechnologie in die Taxonomie aufgenommen werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es in der Bundesregierung eine klare Positionierung gegen die Atomenergie gebe. Sollte die Atomenergie in die Taxonomie aufgenommen werden, müssten die Risiken dieser Technologie wirtschaftlich abgesichert werden. Erdgas hätte man in der Taxonomie nicht unbedingt gebraucht.
Auch die FDP-Fraktion teilte die Auffassung, dass die Atomenergie nicht nachhaltig sei. Die Taxonomie insgesamt sei aber sehr wichtig. Auch die Aufnahme von Erdgas in die Taxonomie sei angesichts der erforderlichen hohen Investitionen in Gaskraftwerke wichtig.
Die vollständige Mitteilung von hib finden Sie hier.
(ESV/fab)
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