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Leitlinien  
21.12.2015

FEA-Praxisleitfaden für Aufsichtsräte

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Neue Leitlinien für Aufsichtsräte (Foto: auryndrikson/Fotolia.com)
An welche Standards sollen sich Aufsichtsräte halten? Der Praxisleitfaden der FEA setzt neue Standards für die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse, der Jahresabschlussprüfung sowie der Planungen und Berichte des Vorstands.
Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Bremen, hat einen Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit entwickelt, der jetzt als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung (DIN SPEC) veröffentlicht wurde. Ziel des Leitfadens ist es, den Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften und mittelständischen Unternehmen durch die Formulierung von Grundsätzen und Beschreibungen von praxiserprobten Vorgehensweisen als Orientierung zu dienen. So soll die Gremienarbeit wirksamer und effizienter gestaltet werden.

Beitrag zur qualitätsorientierten Selbstregulierung

Die Leitlinien konzentrieren sich auf acht Kernprozesse der Aufsichtsratsarbeit und sollen Aufsichtsorgane mit praktischen Hilfestellungen unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung leisten. „Uns war wichtig, mit unserem Praxisleitfaden einen hohen Standard guter Aufsichtsratsarbeit zu entwickeln, um so zur qualitätsorientierten Selbstregulierung einen Beitrag zu leisten – und zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu vermeiden. Damit unsere DIN SPEC möglichst große Verbreitung findet, haben wir uns entschieden, den Praxisleitfaden allen Interessierten kostenfrei anzubieten“, sagt Thorsten Grenz, Präsident des ersten deutschen Berufsverbandes für Finanzexperten im Aufsichtsrat.

Leitfaden setzt Standards

Der Leitfaden setzt Standards für die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse und der Jahresabschlussprüfung sowie die Überwachung der Planungen und Berichte des Vorstands durch den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss. Ebenso enthält der Praxisleitfaden eine Standardisierung der Nominierungs- und Besetzungsprozesse von Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern sowie Vorschläge
  • zur Ermittlung der Vorstandsvergütung,
  • zur regelmäßigen Durchführung der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats,
  • zur Überwachung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme und
  • für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und interner Revision.

Insgesamt haben daran über 20 FEA-Mitglieder mitgearbeitet. Fachlich begleitet wurde der erste Deutsche Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien u.a. von Ernst & Young, KPMG, BDO, Towers Watson sowie Warth & Klein Grant Thornton.

Lesetipp

Die DIN SPEC 33456 "Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien" können Sie hier kostenfrei abrufen. Ein erläuternder Beitrag ist für die Ausgabe 01/2016 der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) in Vorbereitung.

Soeben erschienen ist der Band „Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats: Leitlinien für nachhaltiges Erfolgsmanagement“ von Rudolf X. Ruter. Abonnenten von COMPLIANCEdigital lesen das eBook kostenfrei.

Was unterscheidet einen Aufsichtsrat von einem ehrbaren Aufsichtsrat? Die Antwort hierauf gibt Rudolf X. Ruter im Interview mit der ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital.


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