Mit dem Ziel, mehr Transparenz über wirtschaftliche Eigentümer europäischer Unternehmen und Trusts zu schaffen, hat das europäische Parlament am 11. März in Straßburg einer Verschärfung der EU-Geldwäscherichtlinien in erster Lesung zugestimmt.
Eine Schlüsselkomponente der geplanten Änderungen ist dabei die Einführung eines EU-weiten Registers, das es Straf- und Steuerverfolgungsbehörden, aber auch der Öffentlichkeit künftig erleichtern solle, tatsächlich Begünstigte und Eigentümerstrukturen jeder Wirtschaftseinheit nach europäischem Recht besser identifizierbar zu machen. Ein solches öffentliches Register, heißt es in einer Pressemeldung des EP zur aktuellen Entscheidung, würde Informationen über wirtschaftliche Eigentümer aller gesetzlichen Arrangements aufführen, von Unternehmen, Stiftungen, Holdings und Investmenttrusts. Dabei seien die Register EU-weit vernetzt und auch öffentlich über eine einfache Online-Anmeldung von jedem Bürger abrufbar. Vorkehrungen zum Datenschutz und zur Sicherstellung, dass nur Mindestangaben notwendiger Information im Register gespeichert werden, seien ebenfalls berücksichtigt worden.
Auch Banken und weitere Akteure in der Pflicht
Die vorgeschlagenen Regeln (AMLD – „Anti Money Laundering Directive“) verlangen jedoch auch erhöhte Wachsamkeit von Banken, Kreditinstituten, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und vielen weiteren Akteuren bezüglich fraglicher Geschäftsgebaren ihrer Kunden und Mandanten.
Auch politisch herausgehobene Akteure wie Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder, Richter und Staatsanwälte der obersten Gerichte, und Parlamentsabgeordnete sollen künftig unter stärkere Beobachtung kommen, wenn sie risikoreiche Geschäfte tätigen. So sollen künftig zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um beispielsweise die Herkunft eines Vermögens oder von sonstigen Geldern zu ermitteln.
Unter anderem, um die bisherige Arbeit soweit abzusichern und dem kommenden Parlament zu übergeben, ohne dass die künftigen Parlamentsmitglieder wieder von Null anfangen müssten, sei über den Gesetzesentwurf schon jetzt in erster Lesung abgestimmt worden.
Dem Vorschlag zur Änderung der Geldwäscherichtlinie wurde mit 643 Stimmen zugestimmt, 30 Gegenstimmen gab es und 12 Enthaltungen.
Die Meldung der Pressestelle des EP im Wortlaut finden Sie hier.
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