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30.11.2017

Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen im kartellrechtlichen Fokus

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die Monsanto-Übernahme bereitet Bayer viel Arbeit (Foto: Bayer AG)
Im Rahmen von M&A-Verfahren sind oft tiefgreifende kartellrechtliche Hürden zu überwinden – dies ist im Fall von Bayer und Monsanto derzeit noch nicht geglückt.
Der Präsident der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., Stefan Krause, wies zur Eröffnung des 71. Deutschen Betriebswirtschaftler-Tags (DBT) 2017 Ende November darauf hin, dass sich grenzüberschreitende M&A-Transaktionen mittlerweile als Grundform des Markteintritts etabliert haben. Der Anteil lag im Jahr 2016 bei 36 Prozent des Gesamtvolumens nach 31 Prozent im Jahr 2015. Dies gab Anlass, im weiteren Verlauf des DBT 2017 die Erfolgsfaktoren von Cross-Border-Transaktionen herauszuarbeiten.

Der Fall Bayer/Monsanto

In seinem Hauptvortrag gab Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG, einen Einblick in den geplanten Zusammenschluss: Der Transaktionsabschluss werde sich wegen der andauernden Prüfungen der Kartellbehörden bis in das Jahr 2018 hinein verzögern: „Der Gipfel ist oft weiter weg als man denkt, der Weg dorthin ist steiler als gedacht und es fällt mehr Arbeitsaufwand an als vorgesehen”. Die Reputation von Monsanto steht für ihn aber außer Frage. Es handele sich um ein hervorragend geführtes Unternehmen mit einer den Bayer-Prinzipien vergleichbaren Unternehmensethik.

Fünf M&A-Erfolgskriterien

In seiner Projektbeschreibung hob Baumann fünf Punkte vor:
  1. Leidenschaft – Value Creation Through Optimal Allocation: Monsanto sei immer das beste Unternehmen in dem Agrochemie-Bereich gewesen. Die Marktkonditionen in diesem Bereich des Pflanzenschutzes seien besser als in anderen Bayer-Tätigkeitsfeldern: Erzielbar sei eine deutlich attraktivere Wertschaffung.
  2. Vision - Clear and Compelling Strategy: Hier geht es u.a. darum, eine führende Position im Markt zu erreichen und eine entsprechende Innovationsfähigkeit zu sichern.
  3. Rahmenbedingungen – Right Timing in 2016: Die langfristige Unternehmensführung müsse immer im Vordergrund stehen. Trotz der teilweise herben Kritik werde der Zusammenschuss als richtiger Schritt gesehen. Das Akquisitionsgeschehen der Wettbewerber (China/Schweiz) erforderte ein Agieren der Bayer AG. Zwischenzeitliche Monsanto-Schwächen in 2010/2011 gelten als überwunden. Im Mai 2016 wurden dann erste vertrauliche Gespräche geführt. Verfolgt wurde eine Bidding Strategy: Das Erstgebot wurde so hoch angesetzt, dass es eigentlich nicht abgelehnt werden konnte (Kurswert der Aktie: 90 US-Dollar; Angebot: 122 US-Dollar), und um hohe Nachforderungen zu vermeiden. Mit 128 US-Dollar sei es dann zum Abschluss gekommen – zwar sehr teuer, aber es scheint sich zu rechnen. So habe Monsanto kürzlich das zweitbeste Ergebnis der Unternehmensgeschichte vorlegen können.
  4. Endurance im Sinne von Persistence und Patience: Sie sind erforderlich, um die Kartellverfahren einzuleiten und zu bestehen. Diese werden nun mit – so Baumann – unvorstellbarer Tiefe geführt: Dokumente mit 4 Millionen Seiten wurden abgeliefert. The way to success sei: explain, explain, explain.
  5. Trust and Team: Vorteilhaft ist eine Höchstmaß an Harmonie in einem gewachsenen Team. Bayer habe umfangreiche M&A-Erfahrungen, ist quasi im Training und hat auch umfangreiche externe Expertenunterstützung einbringen können.

New Theory of Harm

Als Lessons Learned benannte Baumann eine „New Theory of Harm”: Viel stärker als früher werde die Innovationskraft (hier der Agrochemiekonzerne) nach einer Fusion in den Blick genommen und entsprechend analysiert. Denn diese Innovationskraft müsse erhalten bleiben. Kartellauflagen verfolgen insoweit den Zweck, langfristige Wettbewerberinnovationen nicht zu unterdrücken. Er sei aber zuversichtlich, dass bis zum Frühjahr 2018 letzte kartellrechtliche Hürden überwindbar sind.

Kartellrechtliche Verstöße

Der Artikel Kartellrechtliche Verstöße - Prävention und Prüfung eines unterschätzten Risikos von Martin Dreher und Aaron Lampp soll die Leserinnen und Leser für das Risiko von kartellrechtlichen Verstößen sensibilisieren. Dazu werden zunächst die Risiken aufgezeigt und generische Lösungsansätze zur Prävention innerhalb des unternehmenseigenen Risikomanagements und zur Prüfung seitens der Internen Revision vorgestellt. Eine wichtige Rolle in der Kartellrevision spielen dabei auch Kartellindikatoren, die inhaltlich erläutert werden. Erschienen ist der Artikel in der Ausgabe 03/2017 der ZIR.

Von IT-Bedrohungen bis Korruption: Mit einer smarten Risikoanalyse lassen sich oft abstrakte Compliance-Risiken für ein Unternehmen organisationsgerecht bestimmen und operationalisieren – Grundvoraussetzung für die Entwicklung eines passgenauen Compliance-Management-Systems. Am Beispiel eines international agierenden Unternehmens zeigen Dr. Maik Ebersoll und Dr. Florian Stork in dem Band Smart Risk Assessment, wie Sie ein Risk Assessment systematisch und effizient gestalten.

(ESV/ps)
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