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Wirtschaftskriminalität  
26.02.2018

GroKo plant schärfere Sanktionen

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Geplante GroKo will Wirtschaftskriminalität genauer unter die Lupe nehmen (Foto: Michael Pohl/MEV-Verlag)
Der 177 Seiten umfassende Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht auch Regelungen zu Unternehmenssanktionen bei Rechtsverstößen vor. Was genau haben die Parteien vereinbart?
Einer der Kernpunkte des Papiers zu dieser Thematik ist die Abkehr vom Opportunitätsprinzip bei Verfahren gegen Unternehmen. Dabei bedeutet die Abkehr hin zum Legalitätsprinzip aber nicht unbedingt die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

Klargestellt werde nur, „dass eine alleinige Anwendung des im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzips in Zukunft nicht mehr erfolgen soll”, schreiben hierzu die Experten der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz. Bei wirtschaftskriminellem Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern solle künftig auch das profitierende Unternehmen nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Begriffsbestimmungen

Opportunitätsprinzip: Ob eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit verfolgt oder Anklage erhoben werden soll, liegt im Ermssen der Strafverfolgsbehörden oder der für Bußgeldverfahren zuständigen Verwaltungsbehörden.

Legalitätsprinzip: Danach ist die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat und eine Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich ist.

Erhöhung der Geldbußen bei Rechtsverstößen

Darüber hinaus haben sich Union und SPD in dem Papier verständigt, dass sich die Höhe der Geldsanktionen künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren solle. Denn die bisher geltende Bußgeldobergrenze von bis zu zehn Millionen Euro sei für große Konzerne zu niedrig bemessen. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 126: „Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen.“ Das Ordnungswidrigkeitenrecht gibt heute kaum Hinweise darauf, wie die Sanktionierung eines Unternehmens konkret zu bemessen und auszugestalten ist.

Gesetzliche Vorgaben zu Internal Investigations

Und letztlich soll für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit durch die Aufstellung gesetzlicher Vorgaben für interne Ermittlungen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten, geschaffen werden. Die Parteien wollen dabei auch gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „lnternal lnvestigations” und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen. Genauer wurde auf das Thema aber (noch) nicht eingegangen.

Das ganze Papier mit dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land” können Sie sich z.B. hier ansehen.

Unternehmenseigene Ermittlungen

Tatort Unternehmen – Interne Ermittlungen – Criminal Investigations – beeindruckende Begriffe aus der Tagespresse, die in der betrieblichen Praxis jedoch vor allem eins erfordern: viel Sachkunde und routiniertes Vorgehen.

Welche taktischen Möglichkeiten und Stolperfallen bei eigenen Sachverhaltsaufklärungen auftreten, stellt Ihnen dieses Buch anschaulich vor. Erstmals systematisch integriert aus juristischer, Ermittlungs- und IT-Perspektive zeigen Birgit Galley, Ingo Minoggio und Marko Schuba auf,

  • welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen,
  • wann und wie Sachverhalte ermittelt werden,
  • wie Sie mit Zeugen und auch Tätern umgehen,
  • wann man am besten welche Fragen stellt – und welche besser nicht,
  • wie digitale Spuren sichtbar gemacht und Ausspähungen entdeckt werden.

Über 30 Jahre Fallerfahrung der Autoren und viel Anwendungsnähe aller vorgestellten Themen finden Sie in diesem Buch. Ein Werkzeugkoffer und Anleitung für Ihre eigene Ermittlungspraxis!


(ESV/ps)
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