| Begriffsbestimmungen |
| Opportunitätsprinzip: Ob eine Strafttat oder eine Ordnungswidrigkeit verfolgt oder Anklage erhoben werden soll, liegt im Ermssen der Strafverfolgsbehörden oder der für Bußgeldverfahren zuständigen Verwaltungsbehörden. Legalitätsprinzip: Danach ist die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat und eine Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich ist. |
| Unternehmenseigene Ermittlungen Tatort Unternehmen – Interne Ermittlungen – Criminal Investigations – beeindruckende Begriffe aus der Tagespresse, die in der betrieblichen Praxis jedoch vor allem eins erfordern: viel Sachkunde und routiniertes Vorgehen.
Über 30 Jahre Fallerfahrung der Autoren und viel Anwendungsnähe aller vorgestellten Themen finden Sie in diesem Buch. Ein Werkzeugkoffer und Anleitung für Ihre eigene Ermittlungspraxis! |
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