Forensische Gutachten müssen gerichtsfest sein. Sie unterscheiden sich damit in der Regel von Einschätzungen, reinen Sachverhaltsdarstellungen oder auch Jahresabschlussberichten.
In der Regel werden vom Gericht bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer solchen Bericht- oder Gutachtenerstellung beauftragt. Für unternehmenseigene Ermittlungen adaptieren wir die Anforderungen an derartige Gutachten, um sie in die Unternehmenswelt zu transportieren, ohne dass ein Gericht der Auftraggeber – und damit auch Berichtsempfänger – der Ausführungen sein wird.
Seiten 309 - 318
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: